Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Langjährige Erbschleicherei durch Vermögensverschiebung

Viele bekannte Erbschleicher-Fälle betreffen die letzten Jahre des Opfers vor dem Erbfall. In einen persönlichen oder gesundheitlichen Notsituation greift ein Erbschleicher in das Leben des Opfers ein. Dies ist aber nicht immer so. Es gibt auch Konstellationen (mein Hauptbeispiel sind Eheleute in zweiter Ehe), in denen über mehrere Jahre oder gar Jahrzehnte eine systematische Erbschleicherei stattfindet. So kann es sein, […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch häuslicher Gewalt

Auch wenn es für viele von uns nicht vorstellbar ist. Es gibt eine Vielzahl von familiären Strukturen, in denen Gewalt an der Tagesordnung ist. In einem aktuellen Fall berichtet ein Verwandter, dass er gesehen hat, wie der Ehemann die Ehefrau über Jahrzehnte heftig geschlagen und unterdrückt hat. Als sie dann gesundheitlich durch einen Schlaganfall beeinträchtigt war, fürchtete der Ehemann, dass […..]
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Schutz vor Erbschleicherei durch bindendes Ehegattentestament

Das OLG Celle hat in einer Entscheidung vom 05.06.2024 zum AZ. 6 W 56/24 ausgeurteilt, dass ein Ehegattentestament zu Lebzeiten beider Eheleute nur dann wirksam durch einen Ehepartner widerrufen ist, wenn der notarielle Widerruf ordnungsgemäß zugestellt worden ist. Hieran sind hohe Formanforderungen zu stellen. Dies führt auch dazu, dass Eheleute vor einer Erbschleicher jedenfalls etwas geschützt sind, denn es ist […..]
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