Erbschleicherfall: Eheleute im Missverständnis

Es kommt immer wieder vor, dass selbst zwischen Eheleuten eine Erbschleicherei erfolgt. Dies kann in unterschiedlicher Art und Weise stattfinden. Ein Beispiel aus meiner Praxis ist, dass der rechtlich bewanderte Ehegatte dem anderen Teil ein Testament vorschlägt und ihm suggeriert, dass die Erbfolge im zweiten Erbfall feststeht. Tatsächlich ist es aber so, dass keine Bindungswirkung für den überlebenden Ehepartner in das Testament eingeflossen ist und der überlebende Ehegatte (der Erbschleicher) dann nochmals neu testieren kann. Der zuerst Verstorbene (das Erbschleicheropfer) wird hierdurch geschädigt. Diese Situation ist mir bereits in einem Fall begegnet, als das spätere Opfer gesundheitlich angeschlagen war, sodass dessen Vorversterben sicher gewesen ist. Der überlebende Ehegatte hat das gesamte Vermögen geerbt und konnte hierüber ungebunden verfügen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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