Die typische Patchwork-Ehe liefert leider viel Angriffspotential dafür, dass sich einer der beiden Eheleute als Erbschleicher entpuppt.
Denn die Kinder des einen Ehepartners sind nur in dessen Erbfall pflichtteilsberechtigt. Stirbt der eine Ehepartner und warten dessen Kinder auf den zweiten Erbfall, droht die vollständige Enterbung durch den erbschleichenden Ehepartner.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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