Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei Abschluss eines Ehevertrages

Bei einer Verheiratung kann der Abschluss eines Ehevertrages sinnvoll sein. Allerdings gibt es auch in diesem Bereich Erbschleicherei, dies auch dadurch begünstigt, dass (1) die Notare wirtschaftlich nicht beraten, weil sie neutral bleiben müssen, und (2) im Rahmen einer Eheschließung ein großes Vertrauen zur anderen Person besteht. Der erbschleichende Partner kann dies leider ausnutzen, beispielsweise, indem er weitreichende Regelungen zu seinen Gunsten aufnehmen lässt.

In einem Fall in meiner Praxis hat es die erbschleichende Partner geschafft, für den Fall der Trennung und Scheidung einen dauerhaften Unterhaltsanspruch von monatlich über € 10.000,00 in den Ehevertrag aufnehmen zu lassen. Wenige Monate nach Abschluss des Ehevertrages erfolgte die Trennung und die Frau hat den Unterhaltsanspruch knallhart geltend gemacht und damit monatlich fast die gesamten Einkünfte des Mannes abgezogen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

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