Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Vom Rechtsanwalt erklärt: Erbschleicherei trotz guter Familiensituation

Natürlich gibt es viele Fälle, in denen ein Erbschleicher einen familiären Konflikt zwischen dem Opfer und der Restfamilie ausnutzt. In Einzelfällen gelingt es aber einem Erbschleicher auch, sein Opfer in einer intakten familiären Struktur zu finden. Dies ist im Erbfall für die Familie besonders schwer zu akzeptieren, insbesondere dann, wenn der Kontakt bis zum Tod eng gewesen ist und plötzlich […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Bei lebzeitigen Schenkungen an den Erbschleicher versucht dieser in bestimmten Fällen einer Schenkungssteuer zu entgehen. Mögliche Wege hierfür sind ein fingiertes Darlehen,             die nicht deklarierte Bargeldschenkung, der Kauf von werthaltigen Vermögensgegenständen durch das Opfer aber auf den Namen des Erbschleichers. In diesen Konstellationen kann eine entsprechende Anzeige zu einer behördlichen Ermittlung führen und den Erbschleicher unter Druck setzen. Diese […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Möglichkeit der Vergleichsgespräche und Mediation

Den meisten Betroffenen ist nicht klar, dass es auch in diesem Bereich die Möglichkeit einer gütlichen Einigung gibt. Selbst wenn eine Testamentsunwirksamkeit im Streit steht, lässt sich dies möglicherweise gütlich lösen. Plattformen für eine solche Einigung können sein: eine außergerichtliche Mediation durch einen neutralen Dritten             Vergleichsgespräche zwischen den Rechtsanwälten beider Seiten             das nachlassgerichtliche oder zivilprozessuale Gerichtsverfahren             das […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Suche nach dem besten Rechtsweg im Erbfall

Im Erbfall muss die geschädigte Familie prüfen, ob gegen den Erbschleicher vorgegangen werden kann. Dies wird in dem Fall erschwert, wenn der Erbschleicher selbst per Testament oder Erbvertrag Erbe geworden ist. Dies muss dann bei Gericht angegriffen werden. Hierfür gibt es zwei zentrale Rechtswege:             Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht             Erbrechtliche Feststellungsklage vor dem Zivilgericht Beide Rechtswege sind mit Vor- […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Kontrollbetreuung contra Vorsorgevollmacht – Die berufsmäßige Erbschleicherei des Pflegers

Dem Inhaber eines privaten Pflegedienstes gelingt es, in mindestens drei Fällen ältere Menschen von sich abhängig zu machen. Dies erreicht er, indem er seine pflegerische Tätigkeit und die schlechte gesundheitliche Konstitution der Opfer ausnutzt. Zwei der Opfer sind ältere Damen. Beide sind in den Erbschleicher verliebt und wissen nichts voneinander. Selbst als beide Damen mit der Konkurrentin konfrontiert werden, bleibt […..]
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Erbschleicherei bei privatschriftlichen Testamenten

Testamente, und zwar sowohl Einzel- als auch Ehegattentestamente sind formwirksam, wenn sie handschriftlich geschrieben und unterschrieben sind. Hierdurch lassen sich erhebliche Notarkosten vermeiden. Deshalb machen viele von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Folge ist, dass es in deutschen Haushalten abertausende von Testamenten gibt, die in Klarsichtfolien, Ordnern, Schubladen oder Büchern „schlummern“. Solche Testamente sind ein Angriffspunkt für einen Erbschleicher, denn für […..]
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Thema Erbschleicherei: Tipp vom Rechtsanwalt – Die Rückforderung von Schenkungen prüfen

Steht eine Schenkung des Opfers an den Erbschleicher, ggf. durch den Erbschleicher selbst mittels einer Vorsorgevollmacht vollzogen, im Raum, ist spätestens im Erbfall eine Rückforderungsmöglichkeit zu prüfen. Im Einzelfall eröffnet sich bereits zu Lebzeiten des Opfers eine solche Möglichkeit. Rückforderungsgründe können sein: Grober Undank des Beschenkten,             Verarmung des Schenkers,             ein vertragliches Rückforderungsrecht kommt zum Tragen,             die Schenkung […..]
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Thema Erbschleicherei: Kontaktaufnahme zum Arbeitgeber des Erbschleichers

Wenn der Erbschleicher beruflich eine exponierte Stellung hat, ist es legitim, diese Stellung anzugreifen und Druck auf den Erbschleicher dadurch auszuüben, dass der Arbeitgeber von der Erbschleicherei informiert wird. Fälle aus meiner Praxis sind Anlageberater,             Ärzte,             Bankmitarbeiter,             Notare und Rechtsanwälte,             Pfarrer,             Versicherungsvermittler. Diese Maßnahme ist besonders effektiv, wenn es im Rahmen des Berufes Standesrichtlinien oder […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Suche nach Helfern aus dem Opfer-Umfeld

In der Praxis unterschätzt wird die Rolle des Opfer-Umfelds. Damit sind Personen gemeint, die regelmäßig Kontakt zum Opfer haben und außerhalb der Familie stehen. Diese Personen können helfen, Informationen zu sammeln bzw. die Motivlage des Opfers zu beeinflussen. Folgende Personenkreise kommen in Betracht: Aus dem privaten Bereich: Nachbarn, Freunde aus Gruppen oder Vereinen, aus der Kindheit oder Schule             Aus […..]
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Wichtiger Hinweis in Erbschleicherfällen vom Rechtsanwalt: Das Erstellen einer Zeugenliste

Die typische Situation eines Erbschleicher-Falles ist, dass sich der gesamte Sachverhalt im Erbfall offenlegt und erst dann Rechtsschritte eingeleitet werden können. Der Streit um das Erbe beginnt und damit auch der Streit um die Wirksamkeit des Erbschleicher-Testaments oder einer lebzeitigen Schenkung an den Erbschleicher. Unwirksamkeitsgründe können sein: Anfechtung wegen Drohung oder Täuschung             Fehlende Geschäfts- und Testierunfähigkeit     Formunwirksamkeit             Verstoß […..]
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