In der Praxis unterschätzt wird die Rolle des Opfer-Umfelds. Damit sind Personen gemeint, die regelmäßig Kontakt zum Opfer haben und außerhalb der Familie stehen. Diese Personen können helfen, Informationen zu sammeln bzw. die Motivlage des Opfers zu beeinflussen.
Folgende Personenkreise kommen in Betracht:
Aus dem privaten Bereich: Nachbarn, Freunde aus Gruppen oder Vereinen, aus der Kindheit oder Schule
Aus dem gesundheitlichen Bereich: Ärzte, Pflegepersonal
Aus dem wirtschaftlichen Bereich: Bankmitarbeiter, beratende Rechtsanwälte oder Steuerberater
Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.
Vorteil:
Diese Personen sind neutraler als die Familie. Deren Argumente sind tragfähiger, vor Gericht oder im strafrechtlichen Bereich. Sie sind als neutrale Zeugen nutzbar.
Nachteil:
Vielfach gelingt es Erbschleichern, diese Personen gegen die Familie aufzuhetzen und sich in ein besseres Licht zu rücken. Dann werden diese Personen zum Helfer des Erbschleichers. In bestimmten Fällen kann die Familie die Rolle dieser Personen nicht abschätzen und bleibt im Unklaren darüber, ob diese nicht beispielsweise in die Erbschleicherei mit einbezogen worden sind.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
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