Wenn der Erbschleicher beruflich eine exponierte Stellung hat, ist es legitim, diese Stellung anzugreifen und Druck auf den Erbschleicher dadurch auszuüben, dass der Arbeitgeber von der Erbschleicherei informiert wird.
Fälle aus meiner Praxis sind
Anlageberater,
Ärzte,
Bankmitarbeiter,
Notare und Rechtsanwälte,
Pfarrer,
Versicherungsvermittler.
Diese Maßnahme ist besonders effektiv, wenn es im Rahmen des Berufes Standesrichtlinien oder Compliance-Vorschriften gibt, die das Verhalten des Erbschleichers sanktionieren.
Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.
Vorteil:
Insbesondere wenn der Erbschleicher wirtschaftlich von seiner beruflichen Tätigkeit abhängig ist oder im öffentlichen Leben steht, ist er hierdurch angreifbar und kann durch diese Maßnahme zu einer Beendigung der Erbschleicher, jedenfalls aber zu einer vergleichsweisen Regelung gebracht werden.
Nachteil:
Trägt man nicht beweisbare Anschuldigungen in die Öffentlichkeit, drohen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen, sodass mit dieser Maßnahme auch ein erhebliches finanzielles Risiko einhergehen kann.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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