Thema Erbschleicherei: Die Anzeige einer Steuerhinterziehung

Bei lebzeitigen Schenkungen an den Erbschleicher versucht dieser in bestimmten Fällen einer Schenkungssteuer zu entgehen.

Mögliche Wege hierfür sind

ein fingiertes Darlehen,

            die nicht deklarierte Bargeldschenkung,

der Kauf von werthaltigen Vermögensgegenständen durch das Opfer aber auf den Namen des Erbschleichers.

In diesen Konstellationen kann eine entsprechende Anzeige zu einer behördlichen Ermittlung führen und den Erbschleicher unter Druck setzen.

Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.

Vorteil:

Der Erbschleicher wird ggf. strafrechtlich verfolgt, jedenfalls aber finanziell belastet und der Vorgang behördlich dokumentiert.

Nachteil:

Der Vorwurf der Steuerhinterziehung trifft Erbschleicher und schenkendes Opfer gleichermaßen, da beide Steuerschuldner der Schenkungssteuer sind (§§ 2, 20 ErbStG). Die Familie schädigt auch das Opfer und verschlechtert hierdurch die Beziehung zu dem Opfer.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name