Erbschleicherei bei privatschriftlichen Testamenten

Testamente, und zwar sowohl Einzel- als auch Ehegattentestamente sind formwirksam, wenn sie handschriftlich geschrieben und unterschrieben sind. Hierdurch lassen sich erhebliche Notarkosten vermeiden.

Deshalb machen viele von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die Folge ist, dass es in deutschen Haushalten abertausende von Testamenten gibt, die in Klarsichtfolien, Ordnern, Schubladen oder Büchern „schlummern“.

Solche Testamente sind ein Angriffspunkt für einen Erbschleicher, denn für diesen ist nichts einfacher, die dort ungewollte Erbfolge anzugreifen, indem er das Testament an sich nimmt und zerstört. Diese Konstellation gibt es vor allem bei einer innerfamiliären Erbschleicherei.

Wenn das Testament ein Kind begünstigt, ist das benachteiligte Kind motiviert, dieses Testament zu vernichten.

Das ist zwar strafbar, in der Praxis aber kaum beweisbar. Deutet sich ein solches Risiko an, sollten Testamentsersteller ihren Erblasserwillen notariell oder mittels Testamentshinterlegung schützen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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