Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt erklärt den Erbschleicherfall der Vor- und Nacherbschaft und das Dazwischentreten eines Erbschleichers

Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann in bestimmten Sachverhalten sinnvoll sein. Im ersten Erbfall erhält der Vorerbe mit gewissen Beschränkungen das Vermögen (als Sondervermögen). Dieses Sondervermögen fällt dann im Nacherbfall (meistens bei Versterben des Vorerben) an den Nacherben. Das Problem in der Praxis ist, dass viele Vorerben rechtlich keine Kenntnisse haben und die Vorerbschaft fehlerhaft behandeln. So ist es […..]
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Ehegattentestament und Erbschleicherei

Es gibt Erbschleicher-Konstellationen, in denen ein Ehepartner, ggf. getrieben von einem Erbschleicher, den anderen Ehegatten zu einem Testament veranlassen möchte. Geschieht dies in der Form eines Ehegattentestaments, so ist dies nicht möglich, wenn der Ehegatte, der das Opfer ist, nicht mehr testierfähig erscheint. Dann kann der testierunfähige Ehegatte nicht mehr zu einem Testament gebracht werden, dass (jedenfalls mittelbar) den Erbschleicher […..]
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Erbschleicherfall vor Gericht: Gutachtenvorlage gegen Erbschleicher vollstrecken

Das OLG Saarbrücken hat in einem Beschluss vom 02.04.2024 zum AZ. 5 W 16/24 die Frage geklärt, ob der Anspruch auf Gutachtensvorlage eine vertretbare oder unvertretbare Handlung im Rahmen der Vollstreckung ist. Dies ist auch in Verfahren gegen Erbschleicher bedeutsam, da sich dies auf die konkreten Vollstreckungsmöglichkeiten insbesondere gegenüber den Erbschleichern bei Pflichtteilsstufenklagen der geschädigten Familie auswirkt. Dieser Beitrag wurde […..]
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Thema Erbschleicherei: Vorsicht vor sogenannten Beratern

Es gibt gerade für ältere Menschen immer wieder „Berater“, die sich in die familiäre Struktur drängen und dann immer mehr Tätigkeiten für das Opfer übernehmen: Bankgeschäfte, Post, Vertragsabschlüsse, Verhandlungen mit Krankenkasse. Diese Personen entwickeln ein Abhängigkeitsverhältnis und nutzen dieses später aus, um das Opfer weiter zu beeinflussen und Erklärungen wie beispielsweise ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht zu motivieren. Geschieht dies […..]
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REchtsanwalt warnt vor dem Sonderfall der Erbschleicherei durch Passivität

In vielen Familien versucht die Elterngeneration die Vermögensnachfolge innerhalb der Kindergeneration sinnvoll zu regeln. Es kommt zu notariellen Übergabeverträgen, die leider häufig nicht zusätzlich rechtsanwaltlich beraten werden. Die Eltern vertrauen auf den Notar und das gute Verhältnis der Kinder untereinander und insbesondere auch auf die Pflege- und Versorgungszusagen der jeweiligen Beschenkten. Erbschleicherei kann dann auch darin liegen, dass sich ein […..]
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Rechtsanwalt nennt die typischen Abhängigkeitssachverhalte des Opfers gegenüber dem Erbschleicher

Die Abhängigkeit zwischen Opfer und Erbschleicher ist ein Hauptgrund für Vermögensschäden. Diese Abhängigkeit kann sich auf eine Vielzahl von Sachverhalten stützen. Folgende Beispiele begegnen mir in der Praxis besonders häufig:   Gesundheitliche Abhängigkeit: weil der Erbschleicher pflegt, die Medikamente vergibt bzw. den Alltag organisiert (einkauft, kocht usw.), Finanzielle Abhängigkeit: weil der Erbschleicher eine Darlehensforderung hat oder der Erbschleicher Einfluss auf […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Testierunfähigkeit und unterschiedliche psychiatrische Grunderkrankungen in Erbschleicherfällen

Gegenüber einem Erbschleicher ist die Einwendung der Testierunfähigkeit bzgl. einer Testamentserstellung häufig ein schlagkräftiges Argument, das die Familie insbesondere im Nachlassverfahren vortragen kann. Ein Problem in der Praxis ist allerdings, dass Gerichte, Gutachter und Angehörige den Begriff der Testierunfähigkeit ausschließlich auf die Demenz als Grunderkrankung beschränken, obwohl es eine Vielzahl von weiteren psychiatrischen Grunderkrankungen gibt. Schränkt man die Beurteilung auf […..]
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Tipps vom Rechtsanwalt gegen Erbschleicherei: Vor- und Nacherbschaft als Schutz vor Erbschleichern

In einer Konstellation, bei der es innerfamiliär fraglich ist, ob ein Angehöriger ein zukünftiges Erbschleicher-Opfer ist, kann dies teilweise dadurch verhindert werden, dass dieser Angehöriger in der Erbfolge auf eine bloße Vor- und Nacherbschaft herabgestuft wird. Hierdurch wird verhindert, dass der Angehörige diese später geerbten Vermögenswerte an den Erbschleicher weitervererbt. Denn diese fließen nach dem Nachversterben des Angehörigen direkt an […..]
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Neue Rechtsprechnung bei Erbschleicherei: Lebzeitige Ermittlung der Testierfähigkeit als Angriff gegen den Erbschleicher?

In einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 27.01.1997 zum Aktenzeichen 20 W 21/97 hatte ein Bruder, der durch ein Testament enterbt war, im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit seines Geschwisterteils einholen wollen. Der Antrag des Bruders vor dem Nachlassgericht im Wege der Beweissicherung ein Gutachten zur Testierfähigkeit des noch lebenden Bruders einzuholen, wurde abgelehnt. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied, […..]
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Rechtsanwalt mahnt zur Vorsicht bei vorangegangenen Gerichtsverfahren im Erbschleicherprozess

Erbschleicherprozesse laufen vor Gericht über viele Jahre und im Rahmen von zahlreichen Rechtsstreitigkeiten. Es besteht dabei die Gefahr, dass bei einem Rechtsanwaltswechsel der neue Rechtsanwalt nicht ausreichend über bereits beendete Verfahren gegen den Erbschleicher informiert wird und hierdurch prozessuale Nachteile entstehen. Werden solche Prozesse geführt, sollte die geschädigte Familie von Anfang an eine klare Struktur in den Akten haben, damit […..]
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