Ich bearbeite in meiner Praxis aktuell mehrere parallele Fälle, in denen Erbschleicher ältere Menschen mit dem perfiden Argument der Pflegekosten zu schädigenden Schenkungen überredet haben. Der Argumentationsansatz ist jeweils der, dass den älteren Menschen erklärt wird, dass bei einer kostenintensiven Pflege die Immobilie durch den Staat verwertet wird und damit (1) die Immobilie weg ist und (2) nach Verbrauch des Erlöses aus der Immobilie die Pflege nicht mehr gesichert ist.
Der Erbschleicher überredet den älteren Menschen, die Immobilie ihm zu schenken und verspricht im Gegenzug, dass die Immobilie nicht an den Staat fällt und der Erbschleicher ein Leben lang die Kosten für die Pflege übernimmt. Lässt sich der ältere Mensch darauf ein, ist die Immobilie weg und meistens halten die Erbschleicher das Pflegeversprechen nicht ein.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
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