In vielen Konstellationen sorgt sich ein Elternteil darum, dass ein Kind den Pflichtteil einfordert. Häufig entsteht hieraus ein Erbschleicher-Thema, wenn das Kind keine enge Beziehung zum Elternteil hat oder das Elternteil neu verheiratet ist bzw. in einer neuen Beziehung lebt.
Dann ist die Überlegung da, wie der Pflichtteil reduziert werden kann. Hierfür gibt es zulässige Gestaltungen, die einem berechtigten Interesse des Elternteils Rechnung tragen. Es gibt aber auch Fälle, in denen das Motiv des Elternteils innerhalb der neuen Beziehung ausgenutzt und die Grenze zur Erbschleicherei überschritten wird. Die normale Gestaltung wird verlassen und es wird „getrickst“.
Ein Fall aus meiner Praxis ist, dass das Elternteil als Erbschleicheropfer überredet wurde, einen hohen sechsstelligen Betrag vom Bankkonto abzuheben und als Bargeld und in Gold zuhause im Safe aufzubewahren. Das Opfer ist gestorben und die Partnerin hat den Safe ausgeräumt, ohne dass das geschädigte Kind die Möglichkeit hatte, dies nachzuweisen und basierend hierauf den Pflichtteil zu fordern.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.
Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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