Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher-Tricks

Erbschleicher versuchen immer wieder, bestehende Testamente kaputt zu machen. Das gelingt beispielsweise, indem diese Testament vernichtet werden oder mit Mängeln versehen werden, die zu einer Formunwirksamkeit führen können. Ein Beispiel ist, dass der Erbschleicher einzelne Begriffe im Testament selbst ändert oder durchstreicht. Das kann zu einer Formunwirksamkeit führen. Aktuell hat beispielsweise das OLG München zum AZ. 33 Wx 329/23 entschieden, […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Testamentsfälschung durch Erbschleicher

Die Echtheit von Testamenten ist in Erbschleicher-Prozessen immer wieder ein bedeutsames Thema. Das OLG München hat in einer Entscheidung vom 12.08.2024 zum AZ. 33 Wx 294/23 e wichtige Ansatzpunkte für eine Argumentation geliefert. Gemäß der gerichtlichen Aussage gibt es keine Vermutung, dass ein Testament, das den Namen des Erblassers trägt, auch von diesem herrührt. Das heißt, dass grundsätzlich jedes handschriftliche […..]
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Erbschleicherei und Testamentsvollstreckung

Erbschleicher nutzen in einigen Fällen die Möglichkeit, sich testamentarisch als Testamentsvollstrecker einsetzen zu lassen und bereichern sich im Rahmen des Amts. Das OLG Celle hat mit Entscheidung vom 22.07.2024 zum AZ. 6 U 49/23 entschieden, dass ein Testamentsvollstrecker, der sein Amt auf Basis eines Testaments ausübt und er davon ausgehen muss, dass das Testament wegen einer Testierunfähigkeit des Erblassers unwirksam […..]
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Formen der Erbschleicherei

Erbschleicherei ist vielgestaltig, aber es gibt immer wiederkehrende Muster, vor denen Sie gewarnt sein sollten. Die häufigsten Beispiele aus meiner Praxis sind:   Erbschleicherei unter Geschwistern (beispielsweise, wenn diese sich von den Eltern ungerechtfertigte Vorteile geben lassen) Erbschleicherei mittels Vorsorgevollmacht (wenn der Bevollmächtigter beispielsweise Gelder vom Bankkonto für sich verwendet) Erbschleicherei im Rahmen einer Testamentsvollstreckung (soweit sich der Testamentsvollstrecker ungerechtfertigt […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicher und gefälschten Testamenten

In Erbschleicher-Prozessen gibt es immer wieder das Thema, wie die Fälschung eines Testaments nachgewiesen werden kann. Auf folgende Gesichtspunkte kommt es dabei vor allem an:   Es muss ggf. bereits privatgutachterlich das Schriftbild des Testaments untersucht werden. Wir empfehlen geeignete Gutachter. Ist ein Erbstreit mit dem Erbschleicher zu erwarten, empfehlen wir, dass bereits frühzeitig Vergleichsschriftstücke des Erblassers gesammelt werden, damit […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Testamentsfälschung durch Erbschleicher

Die Fälle, dass Erbschleicher Testamente fälschen, kommen häufig vor. Damit in einer solchen Situation richtig reagiert wird, sollten folgende Punkte beachtet werden: Gibt es Anzeichen dafür, dass das Testament nachträglich verändert wurde (Tinte, Radierung, geänderter Schreibstil)? Gibt es Anzeichen dafür, dass das Testament nicht vom Erblasser stammt (Schriftart, Leserlichkeit, krankheitsbedingte Einflüsse)? Ist das Testament inhaltlich plausibel (Widersprüche, klarer, logischer Inhalt, […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei bei Pflichtteilsansprüchen

Im Rahmen der engsten Familie besteht ein Erbschleicher-Schutz zumindest bei Pflichtteilsansprüchen. Dieser Schutz ist aber trügerisch, da es perfiden Erbschleichern immer wieder gelingt, selbst diese Mindestansprüche zu beschränken. Hierfür gibt es unterschiedliche Gestaltungsvarianten. Häufig greifen Erbschleicher zu dem Mittel, dass bei einer bestehenden Immobilie der Immobilienwert durch ein „Privatgutachten“ so stark reduziert wird, dass dies den Pflichtteilsanspruch deutlich schmälert. Vielfach […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei trotz Berliner Testament

Die meisten Eheleute erstellen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Meistens gehen die Eheleute davon aus, dass diese Regelung für den überlebenden Teil bindend ist, er also hiervon nicht mehr abweichen kann, mittels neuem Testament oder einer lebzeitigen Schenkung. Diese Bindungswirkung ist aber kein Automatismus und muss konkret […..]
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Erbschleicherei und Vor- und Nacherbschaft

Die Vor- und Nacherbschaft ist eine rechtlich komplexe Gestaltung. Im Einzelfall kann diese aber dazu dienen, eine Erbschleicherei zu verhindern. Es ist demnach denkbar, dass sich Eheleute zwar für den ersten Erbfall als Alleinerben einsetzen, diese Erbeinsetzung aber auf eine Vorerbschaft beschränkt ist und beispielsweise ein Kind als Nacherbe eingetragen wird. Tritt der erste Erbfall ein, hat der überlebende Ehegatte […..]
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Erbschleicherei und Erbunwürdigkeit

Viele rechtliche Laien denken bei Verfehlungen eines Erbschleichers an die Möglichkeit, dass eine Erbunwürdigkeit den Erbfall löst. Dabei wird die Reichweite dieses Vorwurfs leider falsch eingeschätzt. Tatsächlich ist der Anwendungsbereich der Erbunwürdigkeit sehr eng und auf ganz gravierende Sachverhalte (Beispiel Tötung des Erblassers) beschränkt. Solche Sachverhalte lassen sich in der Praxis nur selten nachweisen. Deshalb ist der Vorwurf der Erbunwürdigkeit […..]
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