Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei trotz Berliner Testament

Die meisten Eheleute erstellen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Meistens gehen die Eheleute davon aus, dass diese Regelung für den überlebenden Teil bindend ist, er also hiervon nicht mehr abweichen kann, mittels neuem Testament oder einer lebzeitigen Schenkung. Diese Bindungswirkung ist aber kein Automatismus und muss konkret […..]
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Erbschleicherei und Vor- und Nacherbschaft

Die Vor- und Nacherbschaft ist eine rechtlich komplexe Gestaltung. Im Einzelfall kann diese aber dazu dienen, eine Erbschleicherei zu verhindern. Es ist demnach denkbar, dass sich Eheleute zwar für den ersten Erbfall als Alleinerben einsetzen, diese Erbeinsetzung aber auf eine Vorerbschaft beschränkt ist und beispielsweise ein Kind als Nacherbe eingetragen wird. Tritt der erste Erbfall ein, hat der überlebende Ehegatte […..]
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Erbschleicherei und Erbunwürdigkeit

Viele rechtliche Laien denken bei Verfehlungen eines Erbschleichers an die Möglichkeit, dass eine Erbunwürdigkeit den Erbfall löst. Dabei wird die Reichweite dieses Vorwurfs leider falsch eingeschätzt. Tatsächlich ist der Anwendungsbereich der Erbunwürdigkeit sehr eng und auf ganz gravierende Sachverhalte (Beispiel Tötung des Erblassers) beschränkt. Solche Sachverhalte lassen sich in der Praxis nur selten nachweisen. Deshalb ist der Vorwurf der Erbunwürdigkeit […..]
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Erbschleicher und Auflagen im Testament

Ein beliebter Erbschleicher-Trick ist, dass man dem Opfer erzählt, man werde im Todesfall die Wünsche des Erblassers erfüllen. Dabei kann es um die Versorgung eines Tieres, um die Grabpflege oder die Begünstigung von gemeinnützigen Organisationen gehen. Wird dies im Testament geregelt, handelt es sich meistens um eine Auflage. Diese Auflage geht mit dem Problem einher, dass sie nicht klagbar ist, […..]
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Thema Erbschleicher: Innerfamiliäre Allianz gegen Erbschleicher

Bei einer Erbschleicherei gibt es nicht immer nur eine enterbte Person, sondern natürlich gibt es Konstellationen, in denen es unterschiedliche Opfer mit differenten Schadenpositionen geben kann. So ist es denkbar, dass aus der Familie oder dem Umfeld ein Erbe herausgenommen wird, dann eine andere Person ein Vermächtnis verliert und der dritten Person das Bezugsrecht auf die Lebensversicherung entzogen wird. Diese […..]
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Rechtsanwalt warnt: Täuschung über Pflichtteilshöhe durch Erbschleicher

Insbesondere zwischen Geschwistern ist es immer problematisch, wenn ein Kind als Erbe eingesetzt und das andere Kind auf den Pflichtteil herabgesetzt ist. Dies kann zu Streit führen, selbst wenn das Verhältnis zwischen beiden Geschwistern zuvor gut war. Es gibt aber umgekehrt auch die Konstellation, dass das pflichtteilsberechtigte Kind dem anderen Kind allzu sehr vertraut und nicht bemerkt, dass das erbende […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Erbschleicherfall der Vor- und Nacherbschaft und das Dazwischentreten eines Erbschleichers

Die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft kann in bestimmten Sachverhalten sinnvoll sein. Im ersten Erbfall erhält der Vorerbe mit gewissen Beschränkungen das Vermögen (als Sondervermögen). Dieses Sondervermögen fällt dann im Nacherbfall (meistens bei Versterben des Vorerben) an den Nacherben. Das Problem in der Praxis ist, dass viele Vorerben rechtlich keine Kenntnisse haben und die Vorerbschaft fehlerhaft behandeln. So ist es […..]
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Ehegattentestament und Erbschleicherei

Es gibt Erbschleicher-Konstellationen, in denen ein Ehepartner, ggf. getrieben von einem Erbschleicher, den anderen Ehegatten zu einem Testament veranlassen möchte. Geschieht dies in der Form eines Ehegattentestaments, so ist dies nicht möglich, wenn der Ehegatte, der das Opfer ist, nicht mehr testierfähig erscheint. Dann kann der testierunfähige Ehegatte nicht mehr zu einem Testament gebracht werden, dass (jedenfalls mittelbar) den Erbschleicher […..]
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Tipps vom Rechtsanwalt gegen Erbschleicherei: Vor- und Nacherbschaft als Schutz vor Erbschleichern

In einer Konstellation, bei der es innerfamiliär fraglich ist, ob ein Angehöriger ein zukünftiges Erbschleicher-Opfer ist, kann dies teilweise dadurch verhindert werden, dass dieser Angehöriger in der Erbfolge auf eine bloße Vor- und Nacherbschaft herabgestuft wird. Hierdurch wird verhindert, dass der Angehörige diese später geerbten Vermögenswerte an den Erbschleicher weitervererbt. Denn diese fließen nach dem Nachversterben des Angehörigen direkt an […..]
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Rechtsanwalt erklaert: Die Macht des Faktischen bei Erbschleicherei

Natürlich gibt es viele Fälle, in denen ein Erbschleicher mittels Testament oder Vorsorgevollmacht oder Schenkungsvertrag handelt. Umso mehr Konstellationen sind denkbar, in denen dies alles fehlt, der Erbschleicher aber dennoch erhebliche Vermögensschäden produziert. ies geschieht beispielsweise, indem er mit einer Bankkarte Geld abhebt und dies nicht nachverfolgbar ist oder er sich wertvolle Gegenstände mitnimmt (Schmuck, Bargeld, Goldbarren, Kunst). In diesen […..]
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