Wenn die Familie die Befürchtung hat, dass ein Erbschleicher ein Testament fälschen wird, also den Text oder die Unterschrift nachmacht, dann ist es für einen späteren Rechtsstreit hilfreich, möglichst viele Vergleichsproben für Texte und Unterschriften des späteren Erblassers zu sammeln, also Postkarten, Briefe, unterschriebene Verträge u. ä..
In einem Gerichtsverfahren, in dem es um die Echtheit von Testamentstext und Unterschrift ankommt, werden beide Seiten aufgefordert, solche Vergleichsproben vorzulegen. Ich kenne mehrere Fälle, in denen Erbschleicher ganz bewusst, solches Vergleichsmaterial vor einem Gerichtsverfahren vernichten, um eine sorgfältige Prüfung durch den Gutachter zu verhindern.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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