Erbschleicherei und Ausschlagung

Erbschleicher tendieren in Einzelfällen dazu, sogar juristisches Fachwissen zu verwenden. Die sog. lenkende Ausschlagung kann hierfür Beispiel sein. Ich kenne einen Fall, in dem ein Erbschleicher familienintern dem überlegenden Elternteil die Überzeugung eingepflanzt hat, eine Ausschlagung wäre steuerlich sinnvoll. Diese Aussage war nicht nur falsch, sondern bewirkte nur, dass der Erbschleicher eine quotal höhere Erbbeteiligung erhalten hat.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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