Erleichterte Erbschleicherei bei Kenntnislosigkeit der Familie

Wenn die Familie keine Kenntnis vom Nachlass hat, ist eine Erbschleicherei viel einfacher. Der Hauptfall in meiner Praxis ist der, dass der Erbschleicher zwar verpflichtet ist, zur Erfüllung von Pflichtteilsansprüchen ein notarielles Nachlassverzeichnis anfertigen zu lassen.

Wenn er dem Notariat aber die hierfür erforderlichen Informationen (in wesentlichen Teilen) verschweigt, ist die geschädigte Familie meist hilflos. Das gilt insbesondere dann, wenn es um Vermögenswerte im Ausland geht, die der Notar nicht so leicht selbst nachprüfen kann.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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