Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Erbschleicherfall aus der TZ: Wenn die Millionen an die Putzfrau gehen: So wehren Sie sich gegen Erbschleicher

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh (veroeffentlich in der TZ vom 03. Nov. 2024 – https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/wenn-die-millionen-an-die-putzfrau-gehen-so-wehren-sie-sich-gegen-erbschleicher/ar-AA1sXyCu?ocid=acerdhp17) Wolfgang Böh vertritt Personen, die beim Erbe finanziell geschädigt wurden – etwa dadurch, dass ein Testament zugunsten des Erbschleichers erstellt worden ist oder sich der Erbschleicher schon zu Lebzeiten Vermögenswerte zugeeignet hat. Hier berichtet der Anwalt, was man dagegen unternehmen kann. In […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei trotz Berliner Testament

Die meisten Eheleute erstellen ein sogenanntes Berliner Testament, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Meistens gehen die Eheleute davon aus, dass diese Regelung für den überlebenden Teil bindend ist, er also hiervon nicht mehr abweichen kann, mittels neuem Testament oder einer lebzeitigen Schenkung. Diese Bindungswirkung ist aber kein Automatismus und muss konkret […..]
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Rechtsanwalt erklärt den Fall der Erbschleicherei in der Landwirtschaft

Im Bereich der Landwirtschaft sind die Beziehungen zwischen Hof und Landwirt stark, aber durch die familiäre Zersplitterung sind immer mehr Landwirte im Alter isoliert. Verstirbt der Partner, so fehlt der Ansprechpartner. Besonders begeistert sind dann Landwirte, wenn sie auf Menschen treffen, die ein gesteigertes Interesse an der Landwirtschaft haben und sich für den Betrieb interessieren, sei es die Pflegekraft, der […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei innerhalb „Liebesbeziehung“

Ist man verliebt, vertraut man dem geliebten Menschen „blind“. Insbesondere, wenn ein Mensch lange auf einen Partner / eine Partnerin gewartet hat und die Beziehung als „letzte“ Chance beispielsweise auf eine Nähebeziehung im Alter oder auf ein gemeinsames Kind sieht, drohen irrationale Entscheidungen. Es gibt immer wieder Fälle, in denen der andere Teil dies ausnutzt und den von Liebe Abhängigen […..]
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Verwertbare Angaben im Prozess in Erbschleicher-Fällen

Ein in allen Prozessen wiederkehrendes Problem ist die Frage, auf welche Tatsachen ein Erbschleicher-Prozess entschieden werden darf. Diese Rechtsstreitigkeiten werden meist vor dem Nachlassgericht ausgefochten und dort gibt in teilweise keine klare Verteilung, insbesondere für Gutachter zur Frage der Geschäfts- und Testierfähigkeit, auf welcher Tatsachenbasis ein Gutachten erstellt werden soll. Dies ist aber die „kriegsentscheidende“ Frage, denn es ist ein […..]
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Erbschleicherei und Vor- und Nacherbschaft

Die Vor- und Nacherbschaft ist eine rechtlich komplexe Gestaltung. Im Einzelfall kann diese aber dazu dienen, eine Erbschleicherei zu verhindern. Es ist demnach denkbar, dass sich Eheleute zwar für den ersten Erbfall als Alleinerben einsetzen, diese Erbeinsetzung aber auf eine Vorerbschaft beschränkt ist und beispielsweise ein Kind als Nacherbe eingetragen wird. Tritt der erste Erbfall ein, hat der überlebende Ehegatte […..]
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Erbschleicher zerstören langjährige Ehe

Selbst Eheleute, die seit Jahrzehnten zusammenleben, sind nicht davor geschützt, dass Erbschleicher diese Ehe zerstören. Dabei geht es meistens um die Konstellation, dass die Ehe dadurch auf die Probe gestellt wird, weil ein Ehepartner über mehrere Wochen nicht verfügbar ist, beispielsweise wegen einer Kurzzeitpflege, einer Reha-Maßnahme oder einen kurzfristigen Auslandsaufenthalts. Der Ehepartner, der zuhause „wartet“ und dem der übliche Ansprechpartner […..]
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Erbschleicherei und Erbunwürdigkeit

Viele rechtliche Laien denken bei Verfehlungen eines Erbschleichers an die Möglichkeit, dass eine Erbunwürdigkeit den Erbfall löst. Dabei wird die Reichweite dieses Vorwurfs leider falsch eingeschätzt. Tatsächlich ist der Anwendungsbereich der Erbunwürdigkeit sehr eng und auf ganz gravierende Sachverhalte (Beispiel Tötung des Erblassers) beschränkt. Solche Sachverhalte lassen sich in der Praxis nur selten nachweisen. Deshalb ist der Vorwurf der Erbunwürdigkeit […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei mit Vorsorgevollmacht

Es gibt effektive Mittel, eine Erbschleicherei, die mithilfe einer Vorsorgevollmacht durchgeführt wird, zu bekämpfen. Eine bedeutsame Maßnahme ist die Kontrollbetreuung, die jede Person beim zuständigen Betreuungsgericht anregen kann. Das Betreuungsgericht prüft bei einer solchen Anregung, ob Zweifel an der Rechtsmäßigkeit der Vollmacht-Ausübung bestehen und die bevollmächtigte Person den Bevollmächtigten noch kontrollieren kann. Ist das Opfer insbesondere aus gesundheitlichen Gründen hierzu […..]
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Erbschleicher und Auflagen im Testament

Ein beliebter Erbschleicher-Trick ist, dass man dem Opfer erzählt, man werde im Todesfall die Wünsche des Erblassers erfüllen. Dabei kann es um die Versorgung eines Tieres, um die Grabpflege oder die Begünstigung von gemeinnützigen Organisationen gehen. Wird dies im Testament geregelt, handelt es sich meistens um eine Auflage. Diese Auflage geht mit dem Problem einher, dass sie nicht klagbar ist, […..]
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