Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch Schwiegerkind

Ich erlebe viele Fälle, in denen ein zuerst und langjährig gutes familiäres Verhältnis durch ein Schwiegerkind zerstört wird.

Die Auswirkungen können gravierend sein, denn dem Schwiegerkind gelingt es häufig, die Eltern mit dem Kind zu entzweien. Gleichzeitig profitiert das Schwiegerkind im Fall der Verheiratung mittelbar von geschenkten oder zur Vererbung anstehenden Vermögenswerten und hat ein hohes Eigeninteresse.

Schwiegertöchter schaffen vielfach ein Abhängigkeitsverhältnis durch die tatsächliche Pflege der Schwiegereltern. Schwiegersöhne machen sich im Betrieb oder bei handwerklichen Tätigkeiten unabkömmlich.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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