Erbschleicherei und Abhängigkeitsverhältnis im Unternehmen

Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen sich eine Erbschleicherei aus einer „normalen“ Arbeitsbeziehung entwickelt, die von persönlichen Absprachen und Vertrauen geprägt ist. Ich kenne solche Situation mit Anlageberatern, Bankmitarbeitern, Steuerberatern und Geschäftsführern eines Unternehmens im Verhältnis zum Kunden bzw. Chef. Das Verhältnis mag viele Jahre in Ordnung sein, irgendwann kippt es, beispielsweise, wenn der Erbschleicher privat Geld benötigt (wegen Spielschulden, einer hohen Kreditlast oder weil sonstige Vermögensprobleme oder Begehrlichkeiten entstehen). Dann wird das Verhältnis ausgenutzt und die Grenze zur Erbschleicherei wird überschritten, beispielsweise, indem sich der Erbschleicher eine starke Position im Testament einräumen lässt.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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