In der Situation, dass eine Erbschleicherei noch andauert und die Familie das Glück hat, noch Kontakt zum Opfer aufrecht erhalten zu können, empfehle ich, dass ein Tagebuch geführt wird. In diesem Tagebuch sollten alle Termine notiert werden, bei denen ein Kontakt mit dem Opfer erfolgt ist, Ort, Zeit, Dauer, Teilnehmer und insbesondere welche Defizite und Besonderheiten und Informationen zu Tage getreten sind. In einem späteren Erbstreit kann das Tagebuch dann ein bedeutsames Hilfsmittel für die Beweisführung und den notwendigen Sachvortrag sein.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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