Ich habe bereits mehrfach in meiner Praxis folgenden Fall erlebt.
Ein Elternteil stirbt, der überlebende Ehegatte ist durch den Todesfall stark angeschlagen, weil der Ansprechpartner wegfällt, man gesundheitliche Probleme hat und mit der Abwicklung des Erbes überfordert ist.
Dann tritt eines der Kinder auf den Plan und bietet sich als Abwickler an. Alle Familienmitglieder sind darüber zufrieden, aber dieses Kind nutzt die gewonnene starke Stellung und beginnt mit Erbschleicher-Schritten, beispielsweise indem es nicht nachweisbar beweglichen Nachlass (Schmuck, Goldbarren, Bargeld) an sich nimmt, die anderen Beteiligten gegeneinander ausspielt und zu für diese nachteiligen vertraglichen Regelungen drängt (beispielsweise voreiliger Pflichtteilsverzicht), den angeschlagenen, überlebenden Elternteil dazu drängt, das eigene Erbe abweichend zu gestalten.
Wenn Sie das Gefühl haben, in genau einer solchen Situation zu sein, als Kind, das einem Geschwisterteil dabei zusieht, wie es das Erbe verteilt, sollten Sie misstrauisch sein.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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