Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicher: Todesangst und Erbschleicherei

Aus verständlichen Gründen befinden sich Menschen, die aufgrund einer schweren Erkrankung in Todesangst schweben, in einem Ausnahmezustand. Das kann dazu führen, dass diese Menschen ihren gesamten Lebensentwurf, die familiären Bindungen und die jahrelang geplante Vermögensnachfolge innerhalb weniger Tage oder sogar Stunden wegwerfen und sich einem Erbschleicher ausliefern, der ihm beispielsweise eine Schmerzlinderung, ein Zur-Seite-Stehen bis zum Tod oder gar ein […..]
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Thema Erbschleicher: Rechtsanwalt kennt Fäller der langjährigen Erbschleicherei

In bestimmten Konstellationen gibt es auch Erbschleicherei, die über Jahrzehnte andauert, beispielsweise dann, wenn eine Person lange Zeit krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, die eigenen Dinge zu regeln und sein Vermögen zu verwalten. Der Erbschleicher, der als Ehepartner, Verwandter oder Bevollmächtigter Herr über das Vermögen ist, kann dann langjährig das Vermögen schädigen, ohne dass dies auffällt, beispielsweise indem er […..]
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Rwchtsanwalt warnt vor erbschleichenden Kinder – die Unwahrheit bei Schenkungen

Gerade bei einer Erbschleicherei im innerfamiliären Bereich gibt es fast immer das Problem, dass sich streitende Kinder, bei denen sich das erbschleichende Kind noch zu Lebzeiten Vermögensvorteile gesichert hat, darüber austauschen müssen, wer welche lebzeitigen Zuwendungen erhalten hat. § 2057 BGB regelt einen Auskunftsanspruch, den die Familie gegenüber dem erbschleichenden Kind geltend machen kann. Lügt der Erbschleicher kann eine Stufenklage […..]
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Erbschleicherfall: Von der Haushaltshilfe zur Ehefrau

Diese Konstellation ist stereotyp in der Presse verankert und das Leitbild für einen Erbschleicher-Fall. Diese Konstellation ist aber nicht nur in einem Einzelfall kurios, sondern betrifft tatsächlich eine Vielzahl von Fällen, die mir in der Praxis begegnen. Die Familie und der Freundeskreis sollte deshalb besonders vorsichtig sein, wenn die Haushaltshilfe über den eigenen Tätigkeitsbereich hinaus den Kontakt zu dem älteren […..]
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Rechtsanwalt mahnt zur Vorsicht vor Erbschleicherei durch „fiktive“ Darlehen

Insbesondere wenn die Erbfolge (beispielsweise mittels bindendem Ehegattentestament oder Erbvertrag) festgezurrt ist, bieten „fiktive“ Darlehen für den Erbschleicher eine Möglichkeit an, die Familie bzw. die späteren Erben zu schädigen. Ich bearbeite mehrere Fälle, in denen Erbschleicher sich privatschriftlich und im Einzelfall sogar notariell Darlehensforderungen gegen den Erblasser bestätigen lassen, ggf. sogar bereits mit einer Vollstreckungsmöglichkeit gegenüber dem Nachlass. Für die […..]
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Thema Erbschleicherei: Überreden zur Heirat durch Erbschleicherin

In vielen Konstellationen gelingt es Erbschleichern, in meiner Praxis häufig Frauen, den anderen Teil einer Beziehung zur Heirat zu überreden. Dies wird verknüpft mit Argumenten aus dem Bereich der Steuer oder anderen wirtschaftlichen Gründen, die grundsätzlich plausibel sind. Die Erbschleicherin erhält mit der Heirat aber vor allem einen ganz wesentlichen Vorteil und zwar das gesetzliche Erbrecht und damit das Pflichtteilsrecht […..]
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Thema Erbschleicher: Innerfamiliäre Allianz gegen Erbschleicher

Bei einer Erbschleicherei gibt es nicht immer nur eine enterbte Person, sondern natürlich gibt es Konstellationen, in denen es unterschiedliche Opfer mit differenten Schadenpositionen geben kann. So ist es denkbar, dass aus der Familie oder dem Umfeld ein Erbe herausgenommen wird, dann eine andere Person ein Vermächtnis verliert und der dritten Person das Bezugsrecht auf die Lebensversicherung entzogen wird. Diese […..]
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Thema Erbschleicherei: Delir versus Demenz

In vielen Erbschleicherfällen geht es um die Frage der Testierunfähigkeit. Ein klassisches Problem tritt auf, wenn der medizinische Gerichtsgutachter Defizite der Erblasserperson prüft und sich dann auf ein psychiatrisches Krankheitsbild festlegen muss. Häufig wählt der Gutachter dabei ein Delir. Dies bringt das Problem mit sich, dass ein Delir zwar Defizite der Erblasserperson erklären kann, aber meist nur vorübergehender Natur ist […..]
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Thema Erbschleicherei: Eltern als Erbschleicher gegenüber den eigenen Kindern

Es gibt nichts, was es nicht gibt. Deshalb bearbeite ich nur die Konstellation, dass Kinder sich als Erbschleicher gegenüber den Eltern entwickeln, sondern auch umgekehrt Eltern gegenüber den Kindern. Ein Fall, der immer wieder geschieht, ist, dass ein Elternteil verstirbt und die minderjährigen Kinder Erbansprüche haben, die der überlebende Elternteil für sie abwickelt. In diesem Fall sind die Kinder oft […..]
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Erbschleicher haben oft ein Ziel: Die Heirat

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh bearbeitet immer wieder Fälle, in denen eine (meistens deutlich jüngere) Frau Kontakt zu einem älteren Herren bekommt. Meistens läuft das über eine Stelle als Putzhilfe oder Pflegeperson. In den mir vorliegenden Erbschleicherfällen gelingt es dieser Frau über mehrere Jahre hinweg das Verhältnis zu dem älteren Herren zu intensivieren (trotz einer ansonsten intakten Familie). Das Opfer bemerkt […..]
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