Erbschleicher mit ausländischem Testament

Erbschleicher greifen mitunter zu exotischen Mitteln, um sich das Vermögen zu sichern.

Hierzu gehört auch, dass die Familie des Opfers dadurch benachteiligt wird, dass der Erbfall einen Auslandsbezug erhält.

So ist es für die (deutsche) Familie deutlich schwerer, gegen die Erbschleicherei vorzugehen, denn es sind Gerichte im Ausland zuständig, das streitige Testament ist nach ausländischem Erbrecht errichtet und meist in einer Fremdsprache und zuletzt sind die Kosten für Erbfälle auf Gerichts- und Anwaltsseite im Ausland oft deutlich höher als in Deutschland.

Wenn der Verdacht besteht, dass das Opfer ins Ausland verbracht werden soll oder er Vermögen ins Ausland „verschiebt“, muss die Familie sofort handeln.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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