Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh beantwortet die Frage, ob eine Steuerstrafanzeige gegen einen Erbschleicher sinnvoll sein kann

Ein Mittel, dass für die Familie des Erbschleicheropfers hilfreich sein kann, ist, Ermittlungen der Finanzbehörden einzuleiten. Denn viel zu oft, lassen sich Erbschleicher von Seiten des Opfers Geschenke geben. Diese werden dann schenkungssteuerlich nicht deklariert. Der Erbschleicher hat das Problem, dass er zivilrechtlich häufig die Schutzbehauptung wählt, der Vermögenswert wäre geschenkt und deshalb von der Familie nicht rückforderbar. Andererseits ergibt […..]
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Rechtsanwalt warnt: Täuschung über Pflichtteilshöhe durch Erbschleicher

Insbesondere zwischen Geschwistern ist es immer problematisch, wenn ein Kind als Erbe eingesetzt und das andere Kind auf den Pflichtteil herabgesetzt ist. Dies kann zu Streit führen, selbst wenn das Verhältnis zwischen beiden Geschwistern zuvor gut war. Es gibt aber umgekehrt auch die Konstellation, dass das pflichtteilsberechtigte Kind dem anderen Kind allzu sehr vertraut und nicht bemerkt, dass das erbende […..]
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Ehegattentestament und Erbschleicherei

Es gibt Erbschleicher-Konstellationen, in denen ein Ehepartner, ggf. getrieben von einem Erbschleicher, den anderen Ehegatten zu einem Testament veranlassen möchte. Geschieht dies in der Form eines Ehegattentestaments, so ist dies nicht möglich, wenn der Ehegatte, der das Opfer ist, nicht mehr testierfähig erscheint. Dann kann der testierunfähige Ehegatte nicht mehr zu einem Testament gebracht werden, dass (jedenfalls mittelbar) den Erbschleicher […..]
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Erbschleicherfall vor Gericht: Gutachtenvorlage gegen Erbschleicher vollstrecken

Das OLG Saarbrücken hat in einem Beschluss vom 02.04.2024 zum AZ. 5 W 16/24 die Frage geklärt, ob der Anspruch auf Gutachtensvorlage eine vertretbare oder unvertretbare Handlung im Rahmen der Vollstreckung ist. Dies ist auch in Verfahren gegen Erbschleicher bedeutsam, da sich dies auf die konkreten Vollstreckungsmöglichkeiten insbesondere gegenüber den Erbschleichern bei Pflichtteilsstufenklagen der geschädigten Familie auswirkt. Dieser Beitrag wurde […..]
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Thema Erbschleicherei: Vorsicht vor sogenannten Beratern

Es gibt gerade für ältere Menschen immer wieder „Berater“, die sich in die familiäre Struktur drängen und dann immer mehr Tätigkeiten für das Opfer übernehmen: Bankgeschäfte, Post, Vertragsabschlüsse, Verhandlungen mit Krankenkasse. Diese Personen entwickeln ein Abhängigkeitsverhältnis und nutzen dieses später aus, um das Opfer weiter zu beeinflussen und Erklärungen wie beispielsweise ein Testament oder eine Vorsorgevollmacht zu motivieren. Geschieht dies […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Testierunfähigkeit und unterschiedliche psychiatrische Grunderkrankungen in Erbschleicherfällen

Gegenüber einem Erbschleicher ist die Einwendung der Testierunfähigkeit bzgl. einer Testamentserstellung häufig ein schlagkräftiges Argument, das die Familie insbesondere im Nachlassverfahren vortragen kann. Ein Problem in der Praxis ist allerdings, dass Gerichte, Gutachter und Angehörige den Begriff der Testierunfähigkeit ausschließlich auf die Demenz als Grunderkrankung beschränken, obwohl es eine Vielzahl von weiteren psychiatrischen Grunderkrankungen gibt. Schränkt man die Beurteilung auf […..]
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Tipps vom Rechtsanwalt gegen Erbschleicherei: Vor- und Nacherbschaft als Schutz vor Erbschleichern

In einer Konstellation, bei der es innerfamiliär fraglich ist, ob ein Angehöriger ein zukünftiges Erbschleicher-Opfer ist, kann dies teilweise dadurch verhindert werden, dass dieser Angehöriger in der Erbfolge auf eine bloße Vor- und Nacherbschaft herabgestuft wird. Hierdurch wird verhindert, dass der Angehörige diese später geerbten Vermögenswerte an den Erbschleicher weitervererbt. Denn diese fließen nach dem Nachversterben des Angehörigen direkt an […..]
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Rechtsanwalt warnt im Erbschleicherfall: Das Intrigieren von Geschwistern untereinander

Erbschleicherei beruht vielfach auf Angriffen innerhalb einer emotionalen Situation. Deshalb ist ein bedeutsames Erbschleicher-Mittel im Verhältnis Kinder – Eltern, dass das Kind zum Nachteil des anderen Geschwisterteils intrigiert. Die Eltern sind dann die unmittelbaren Opfer. Ein solches Intrigieren kann einerseits durch eine Höherstellung der eigenen Person (wegen eines höheren Bildungsgrades, größerer Vermögenswerte, eines anerkannten Berufs, einer Bekanntheit im Ortsumfeld oder […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Überschneidungspunkte zwischen Betreuungsverfahren und Erbschleicherei

Das Betreuungsverfahren ist für Erbschleicher-Opfer und deren Familien Fluch und Segen zugleich. Einerseits kann eine gesetzliche Betreuung dazu führen, dass ein Erbschleicher in seine Schranken verwiesen und abgeblockt wird. Andererseits ist es aber auch denkbar, dass das Betreuungsverfahren sogar eine Erbschleicherei fördert, in dem ein fehlerhaftes Gutachten erstellt wird, der Erbschleicher zum Betreuer ernannt wird oder das Opfer die Betreuungsanregung […..]
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Rechtsanwalt berät zum Sonderfall: Erbschleicherei und Gesellschaftsverträge

Besteht ein Teil des Vermögens aus Gesellschaftsbeteiligungen ergeben sich rechtliche Sonderprobleme, die häufig nicht erkannt werden. Vorsorgevollmachten und Testamente widersprechen häufig den gesellschaftsvertraglichen Regelungen, sodass das Risiko besteht, diese Erklärungen zu Streit führen oder gar scheitern. Dies ist eine Rechtsunsicherheit, die sich Erbschleicher zu nutzen machen, sei es im Rahmen einer familieninternen Erbschleicherei oder von außen. Um einen sinnvollen Schutz […..]
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