Das finanzielle Ausnehmen von Senioren geschieht heutzutage auf viele unterschiedliche Arten. Die bekannteste Version ist der „Enkeltrick“. Ein Unbekannter fordert einen älteren Menschen zu einer Zahlung auf, um beispielsweise Krankheitskosten zu bezahlen.
Fällt ein älterer Mensch auf diesen Enkeltrick herein, dann muss die Familie dies als Indiz werten, dass der ältere Mensch auch für eine Erbschleicherei empfänglich ist.
Das Risiko ist in dieser Konstellation so hoch, dass Vorsorgemaßnahmen getroffen werden müssen, beispielsweise im Rahmen einer gut gestalteten Vorsorgevollmacht für die Familie und einer erbrechtlichen Regelung bzw. einer Vermögensnachfolgeregelung zu Lebzeiten.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
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