Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen die Schwiegerkinder in die Vermögensnachfolge hineinregieren, obwohl sie selbst keinen erbrechtlichen Anspruch haben. Der drastischste Fall ist der, dass das leibliche Kind verstorben ist und es nur noch ein leibliches (minderjähriges) Enkelkind gibt, das durch das Schwiegerkind vertreten wird.
Aus Eigeninteresse kann dieses Schwiegerkind dazu verleitet sein, sich Vermögenswerte anzueignen und das eigene Kind zu benachteiligen. Diese Situation kann sich später verschärfen, wenn sich das Verhältnis zwischen Elternteil und Kind verschlechtert, beispielsweise, wenn der Elternteil in eine neue Familie integriert wird.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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