Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei durch Schwiegerkinder

Es gibt immer wieder Konstellationen, in denen die Schwiegerkinder in die Vermögensnachfolge hineinregieren, obwohl sie selbst keinen erbrechtlichen Anspruch haben. Der drastischste Fall ist der, dass das leibliche Kind verstorben ist und es nur noch ein leibliches (minderjähriges) Enkelkind gibt, das durch das Schwiegerkind vertreten wird.

Aus Eigeninteresse kann dieses Schwiegerkind dazu verleitet sein, sich Vermögenswerte anzueignen und das eigene Kind zu benachteiligen. Diese Situation kann sich später verschärfen, wenn sich das Verhältnis zwischen Elternteil und Kind verschlechtert, beispielsweise, wenn der Elternteil in eine neue Familie integriert wird.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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