Aus meiner praktischen Erfahrung gibt es zwar in ganz Deutschland eine Vielzahl von Erbschleicher-Fällen, aber die Struktur dieser Fälle ist sehr unterschiedlich. Tatsächlich gibt es insbesondere bei einem Vergleich der Erbschleicherei zwischen Stadt und Land wesentliche Abweichungen.
Dies ist einerseits der Menschen, die in der Stadt und auf dem Land leben geschuldet (in der Stadt unterstützt insbesondere die Anonymität der Großstadt eine Erbschleicherei), aber auch der Vermögensstruktur.
Denn es ist natürlich ein Unterschied, ob ein landwirtschaftliches Gehöft oder ein Aktiendepot als wesentlicher Vermögensbestandteil vererbt werden soll.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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