Die Alkoholabhängigkeit als Erkrankung wird in Deutschland leider immer noch bagatellisiert.
In meiner Praxis habe ich allerdings viele Fälle, in denen das Erbschleicher-Opfer langjährig übermäßig Alkohol konsumiert und in einem schleichenden Prozess seine Freiheit zur Willensbildung verliert.
Für einen Erbschleicher ist das eine gute Möglichkeit, das Opfer zu schädigen. Erbschleicher trinken mit oder fördern den Alkoholkonsum bewusst. Ich kenne Fälle, in denen das Erbschleicher-Opfer mehrjährig „trocken“ war und der Erbschleicher ganz bewusst den Weg in die Abhängigkeit ermöglicht hat, indem er alkoholische Getränke eingekauft hat.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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