Aktueller Erbschleicherfall: Erbschleicherei durch Vermögenssteigerung

In einem aktuellen Fall ist meine Mandantschaft damit konfrontiert, dass ein Erbschleicher einen Ersatzanspruch gegen die Erbengemeinschaft stellt, verbunden mit dem Argument, dass er Ersatzansprüche im Verhältnis zum Erblasser daraus herleitet, dass er dessen Vermögen durch Umbaumaßnahmen an der Erblasser-Immobilie gesteigert hat.

Der Erbschleicher hat sich die Wertsteigerung und den Ersatzanspruch schriftlich quittieren lassen, ohne dass die Erbengemeinschaft das Gegenteil beweisen kann. Für den Erbschleicher hat dies den Vorteil, dass es sich nicht um einen Schenkungstatbestand handelt, sondern um einen Aufwendungsersatzanspruch.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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