Ich erlebe immer wieder Fälle, in denen die Familie zwar zu Lebzeiten ein gesundheitliches Risiko in der Person der betroffenen Person bemerkt und es sogar zulässt, dass ein bisher Außenstehender die Kontrolle über diese beeinträchtigte Person übernimmt. Diese Passivität der Familie kann unterschiedliche Gründe haben:
- Man hat keine Zeit.
- Man ist nicht vor Ort.
- Man vertraut gutgläubig der außenstehenden Person.
- Man hat die Vorstellung, dass es bereits ein günstiges Testament gibt, das ausreicht.
Dies führt vielfach in die Konstellation, dass das alte (günstige) Testament im Erbfall nicht mehr auftaucht, aber ein neues (nachteiliges) Testament für die vormals außenstehenden Person, die sich in den Mittelpunkt gerückt hat, existiert.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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