Rechtsanwalt warnt vor Testamentsfälschung durch Erbschleicher

Die Echtheit von Testamenten ist in Erbschleicher-Prozessen immer wieder ein bedeutsames Thema. Das OLG München hat in einer Entscheidung vom 12.08.2024 zum AZ. 33 Wx 294/23 e wichtige Ansatzpunkte für eine Argumentation geliefert. Gemäß der gerichtlichen Aussage gibt es keine Vermutung, dass ein Testament, das den Namen des Erblassers trägt, auch von diesem herrührt.

Das heißt, dass grundsätzlich jedes handschriftliche Testament in seiner Echtheit bestritten werden kann und derjenige, der sich auf die Wirksamkeit des Testaments beruft, die Echtheit aktiv beweisen muss. Dies erfolgt primär über ein Schriftsachverständigengutachten. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Echtheit mittels Zeugenbeweis (durch Personen, die bei der Testierung anwesend waren) oder mit Blick auf einer erfolgte Hinterlegung beim Amtsgericht bewiesen werden kann.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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