Erbschleicherei ist nicht nur ein Tatbestand, der sich vor dem Erbfall abspielt, sondern es gibt auch Fälle, in denen sich Erbschleicherei viele Jahre nach dem Tod perpetuiert. Es kann beispielsweise die Konstellation geben, in der ein Miterbe tatsächlichen Zugriff auf die Nachlassimmobilie hat und diese über Jahre hinweg nutzt, ohne dass der andere Miterbe eine Zugriffsmöglichkeit erhält. Dies kann der erbschleichende Miterbe beispielsweise dadurch vorbereiten, indem er sich eine privatschriftliche Nutzungsmöglichkeit durch den Erblasser erschleicht und damit nach dem Erbfall noch erhebliche Schäden anrichten kann.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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