Verschwiegene Zuwendungen durch Erbschleicher

Ein klassisches Erbschleicher-Thema in der Konstellationen, dass Geschwister erben und ein Geschwisterteil sich als Erbschleicher herausstellt, ist das Verschweigen von Zuwendungen durch den Geschwisterteil. Das Problem stellt sich natürlich nicht, wenn ein Gesellschaftsanteil oder eine Immobilie geschenkt wird, aber umso häufiger, wenn die Eltern Geldbeträge schenken. Denn dies ist Jahre später im Erbfall kaum nachweisbar.

Im typischen Fall „überzeugt“ das Kind die gesundheitlich angegriffenen Eltern hin zu Bargeldschenkungen im beispielsweise fünfstelligen Bereich. Dies wird nirgend dokumentiert und ist im Erbfall auch nicht im Rahmen von üblichen Kontobewegungen nachvollziehbar, insbesondere, wenn die Eltern größere Bargeldbestände zuhause „lagern“. Ich habe tatsächlich Fälle erlebt, in denen ältere Menschen hohe sechsstellige Bargeldbestände buchstäblich unter der Matratze „versteckt“ hatten. Der Erbschleicher hat dann eine leichte Zugriffsmöglichkeit und kann das Geld einfach nehmen und muss keinen Umweg über eine geheime Schenkung nehmen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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