Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor dem „Sprachrohr“ für das Erbschleicher-Opfer

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein älterer Mensch sich im Rechtsverkehr nicht mehr selbst äußert, sondern dieser nur noch schriftlich oder über einen Rechtsanwalt oder eine dritte Person als „Sprachrohr“ kommuniziert. Vielfach ist dann nicht sichergestellt, dass der ältere Mensch noch frei in seiner Willensbildung ist. Ich kenne viele Fälle, in denen Schriftstücke dem älteren Menschen vorgelegt werden, beginnend mit […..]
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Thema Erbschleicherei: Vorsicht bei „schwarzen Schafen“ in der Familie

Erbschleicher entwickeln sich in manchen Fällen aus einem fehlgeleiteten Leben. Typische Beispiele sind Familienangehörige, die sich strafbar verhalten haben, einer Sekte hörig sind oder die bereits ein Insolvenzverfahren durchschritten haben. Diese Personenkreise sind häufig „angeschlagen“ und wir erleben immer wieder Fälle, in denen diese Personen im Rahmen einer Erbschleicherei andere Menschen schädigen. Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh […..]
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Thema Erbschleicherei: Pflichtteilsansprüche als Mindestanspruch

Personen, die dem Opfer als Erblasser familiär nahestehen, haben einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch ist im Rahmen eines Erbschleicher-Falles immer als Mindestanspruch durchzusetzen. Berechtigte Personen sind Ehegatten,             Abkömmlinge,             Eltern (in bestimmten Konstellationen). Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft. Vorteil: Der Mindestanspruch verringert das Risiko, dass die Familie vollständig geschädigt wird. Nachteil: Der Pflichtteilsanspruch lässt sich durch […..]
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Thema Erbschleicherei: Vorsorgevollmacht – Schutzregelungen

Bei der Gestaltung einer Vorsorgevollmacht ist darauf Wert zu legen, dass vor einer Erbschleicherei und einem damit einhergehenden Vollmachtsmissbrauch geschützt wird. In standardisierten Formularen sind solche Schutzregelungen nicht ausreichend enthalten. Insbesondere ist familienintern nicht automatisch davon auszugehen, dass eine Vorsorgevollmacht zugunsten der Familie automatisch vor einer Erbschleicherei schützt. Denn diese kann unter Einfluss eines Erbschleichers meistens ohne weiteres widerrufen werden. […..]
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Thema Erbschleicherei: Angriff auf die Person des Erbschleichers

Erbschleicher bieten im Einzelfall an unterschiedlichen Stellen Angriffspunkte, insbesondere, wenn sie sich im Rechtsverkehr fehlerhaft verhalten. Manchmal gelingt es, Erbschleicher dadurch zu attackieren, indem deren wirtschaftlich schlechte Situation genutzt wird. Ich habe mehrfach Erbschleicher erlebt, die in einem Insolvenzverfahren verstrickt waren oder gegen die die Zwangsvollstreckung betrieben worden ist. Dies kann Folgen haben: Es kann ein vertragliches Rückforderungsrecht bei Schenkungen […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Suche nach dem besten Rechtsweg im Erbfall

Im Erbfall muss die geschädigte Familie prüfen, ob gegen den Erbschleicher vorgegangen werden kann. Dies wird in dem Fall erschwert, wenn der Erbschleicher selbst per Testament oder Erbvertrag Erbe geworden ist. Dies muss dann bei Gericht angegriffen werden. Hierfür gibt es zwei zentrale Rechtswege:             Erbscheinverfahren vor dem Nachlassgericht             Erbrechtliche Feststellungsklage vor dem Zivilgericht Beide Rechtswege sind mit Vor- […..]
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Thema Erbschleicherei: Die Suche nach Helfern aus dem Opfer-Umfeld

In der Praxis unterschätzt wird die Rolle des Opfer-Umfelds. Damit sind Personen gemeint, die regelmäßig Kontakt zum Opfer haben und außerhalb der Familie stehen. Diese Personen können helfen, Informationen zu sammeln bzw. die Motivlage des Opfers zu beeinflussen. Folgende Personenkreise kommen in Betracht: Aus dem privaten Bereich: Nachbarn, Freunde aus Gruppen oder Vereinen, aus der Kindheit oder Schule             Aus […..]
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Thema Erbschleicherei: Das bindende Ehegatten-Testament

Eheleute haben per Ehegattentestament und andere Personen (beispielsweise nichtverheiratete Paare) mittels Erbvertrags die Möglichkeit, eine Bindungswirkung des Überlebenden nach dem ersten Erbfall festzulegen. Der Überlebende darf dann weder eine neue letztwillige Verfügung von Todes wegen erstellen noch in Beeinträchtigungsabsicht verschenken. Für den Erbschleicher wird es deutlich schwerer. In der Praxis ist folgendes zu beachten: Ehegattentestament / Erbvertrag müssen im Übrigen […..]
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Erbschleicherfall aus der Praxis: Einleiten eines Betreuungsverfahrens – Die Klage gegen die geliebte Mutter

Rechtsanwalt Boeh berichtet über folgenden Erbschleicher Fall aus der Praxis: Eine Tochter hatte Angst um ihre Mutter. Deren Zustand ist seit Jahrzehnten psychisch labil und ihr Zustand verschlechterte sich, als der Ehemann verstarb. Die Tochter, welche in München wohnt, verliert immer mehr den Kontakt zur Mutter in Berlin. Jedoch wird der Tochter von Freunden aus dem Umfeld der Mutter berichtet, […..]
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Rechtanwalt berät zur Frage: Ist eine Strafanzeige bei Erbschleicherei möglich und sinnvoll?!

In drastischen Erbschleicher-Fällen drängt sich eine Strafanzeige auf. Beispiele: Der Erbschleicher verschafft sich Zutritt zum Haus des Opfers, um dessen Unterlagen nach Informationen und Vermögenswerten durchzusehen (Hausfriedensbruch gemäß § 123 StGB). Der Erbschleicher liest die Briefe des Opfers, auch dessen Anwaltskorrespondenz und unterschlägt wichtige Schreiben (Verletzung des Briefgeheimnisses gemäß § 202 StGB). Der Erbschleicher verweigert dem Opfer lebenswichtige Medikamente und […..]
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