Rechtsanwalt warnt vor dem „Sprachrohr“ für das Erbschleicher-Opfer

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein älterer Mensch sich im Rechtsverkehr nicht mehr selbst äußert, sondern dieser nur noch schriftlich oder über einen Rechtsanwalt oder eine dritte Person als „Sprachrohr“ kommuniziert.

Vielfach ist dann nicht sichergestellt, dass der ältere Mensch noch frei in seiner Willensbildung ist.

Ich kenne viele Fälle, in denen Schriftstücke dem älteren Menschen vorgelegt werden, beginnend mit einer Vorsorgevollmacht, einer schriftlichen Schenkungsbestätigung oder einer Anwaltsvollmacht, und der ältere Mensch unter Druck oder weil er gesundheitlich angeschlagen ist, das Schriftstück unterzeichnet.

Es ist besonders wichtig, zu versuchen, einen direkten Kontakt zu erhalten, um nachvollziehen zu können, ob der ältere Mensch sich wirklich so äußern will oder die schriftlichen „Willenserklärungen“ oder die mündlichen Äußerungen des Erbschleichers als „Sprachrohr“ nur vorgeschoben sind.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

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