Thema Erbschleicherei: Pflichtteilsansprüche als Mindestanspruch

Personen, die dem Opfer als Erblasser familiär nahestehen, haben einen Pflichtteilsanspruch. Dieser Anspruch ist im Rahmen eines Erbschleicher-Falles immer als Mindestanspruch durchzusetzen.

Berechtigte Personen sind

Ehegatten,

            Abkömmlinge,

            Eltern (in bestimmten Konstellationen).

Diese Maßnahme ist aber mit Vor- und Nachteilen verknüpft.

Vorteil:

Der Mindestanspruch verringert das Risiko, dass die Familie vollständig geschädigt wird.

Nachteil:

Der Pflichtteilsanspruch lässt sich durch zahlreiche Erbschleicher-Maßnahmen reduzieren. Auch in diesem Bereich ist ein mehrjähriger und mehrstufiger Rechtsstreit (Stichwort: Stufenklage) vorprogrammiert. Außerdem ist ein Nebeneinander von Pflichtteilsklage und der gerichtlichen Durchsetzung des Erbrechts im Einzelfall prozessual heikel.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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