Im Bereich der Landwirtschaft sind die Beziehungen zwischen Hof und Landwirt stark, aber durch die familiäre Zersplitterung sind immer mehr Landwirte im Alter isoliert. Verstirbt der Partner, so fehlt der Ansprechpartner.
Besonders begeistert sind dann Landwirte, wenn sie auf Menschen treffen, die ein gesteigertes Interesse an der Landwirtschaft haben und sich für den Betrieb interessieren, sei es die Pflegekraft, der landwirtschaftliche Hilfsarbeiter, eine neue Bekanntschaft oder ein neuer Nachbar.
Es mag sein, dass diese Personen echtes Interesse haben, aber dieses Interesse mit unlauteren Mitteln nachverfolgen. Dies ist dann eine Erbschleicherei, wenn dem Landwirt der Hof „abgeschwatzt“ wird, bis hin zur vollständigen Hofüberlassung zu Lebzeiten, bei der der Landwirt auf das Altenteil gesetzt wird.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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