Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh klärt auf: Erbschleicherei und Straftaten

Die meisten Rechtsbeiträge beschäftigen sich mit der Frage, ob und wie Erbschleicherei zivilrechtlich sanktioniert werden können. Dies wird aber Einzelfällen nicht gerecht, in denen eine so drastische Erbschleicherei vorliegt, dass die Grenzen zur Strafbarkeit weit überschritten sind. Die schlimmsten Fälle betreffen Sachverhalte, in denen ein Erbschleicher das Opfer getötet hat. Anscheinend präferieren Erbschleicher dabei Haushaltsunfälle und in diesem Kontext wiederum […..]
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Thema Erbschleicher: Häufiger Trick der Erbschleicher ist es das Opfer zur Adoption zu überreden

Dass eine Adoption aus steuerlichen Gründen immer populärer wird, ist in der Öffentlichkeit inzwischen angekommen. Denn hierdurch wird ein Freibetrag von € 400.000,00 für Schenkungen und Erbschaften erzielt. Erbschleicher nutzen dieses Argument gegenüber Personen, die sie bedenken wollen und verschaffen sich hierdurch nicht nur einen Steuervorteil, sondern auch einen gesetzlichen Erbanspruch. Merken die Opfer zu spät, dass der Erbschleicher es […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt: Vorsicht for vollendeten Fakten durch den Erbschleicher

Gerade bei Immobilienvermögen besteht das Praxisproblem, dass Erbschleicher motiviert sind, Fakten zu schaffen und sich das Nachlassvermögen zuzuordnen, sodass im späteren jahrelangen Rechtsstreit mit der Familie diese keinen Zugriff hat. Besonders problematisch ist das, wenn es um Immobilienvermögen geht. Tatsächlich sagt beispielsweise das OLG München in einer Entscheidung vom 27.09.2023 zum AZ. 34 Wx 240/23, dass es nicht ausreicht, den […..]
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Thema Erbschleicher: Besuchsverbote gegenüber Angehörigen

Ein Besuchsverbot ist ein deutliches Indiz dafür, dass etwas nicht stimmt. Angehörige sollten sich nicht abschrecken lassen und das Besuchsverbot einfach akzeptieren. Denn wenn ein Erbschleicher dahinter steckt, spielen die Angehörigen diesem damit in die Hände. Es sollte in jedem Fall versucht werden, nochmals Kontakt mit dem „Opfer“ aufzunehmen, auch wenn das in einen emotionalen Konflikt führt. Ansonsten kann der […..]
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Thema: Erbschleicherei innerhalb der Famile, hier „Das Schwiegerkind als Erbschleicher“

Unterschätzt wird in der Praxis das Schwiegerkind als Erbschleicher, und zwar in zwei Konstellationen. Einerseits ist denkbar, dass das Schwiegerkind nur deshalb heiratet, um an das Vermögen der Familie zu kommen (über eine spätere Erbschaft oder einen Zugewinnausgleich). Andererseits gibt es viele Erbschleicherfälle, in denen das Schwiegerkind die Schwiegereltern für sich vereinnahmt, abhängig macht, beispielsweise im Rahmen einer häuslichen Pflege, […..]
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Thema: Erbschleicherei und ‚Arbeitsrecht‘

Ein perfides Mittel von Erbschleichern, sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, kann sein, dass sie sich einen Arbeitsvertrag durch das Opfer ausstellen lassen. Dies kann, muss aber kein  Arbeitsverhältnis für eine Pflege sein. Besteht dann ein wirksames Arbeitsverhältnis mit Regelungen zu Arbeitslohn, Sozialleistungen, Urlaub und Kündigungsschutzregelungen kann es sogar im Erbfall schwierig werden, den Erbschleicher als Arbeitnehmer los zu werden. Dies […..]
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Erbschleicher mit medizinischen Fehleinschätzungen

Auch Erbschleicher sind in der Regel medizinische Laien. Für die Opfer und die geschädigte Familie kann dies positiv sein, wenn der Erbschleicher auf die Geschäfts- und Testierfähigkeit des Opfers vertraut, sich Vollmachten geben lässt und ein Testament ausgestellt wird. Erst im Nachhinein wird dies dann überprüft und es kann sein, dass der Erbschleicher massiv in der Haftung aufgrund von zahlreichen […..]
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Thema Erbschleicher: Vorsicht bei von Laien erstellten Ehegattentestamenten

Kinder vertrauen in vielen Fällen darauf, dass die Ehegattentestamente ihrer Eltern Bestand haben. Die typische Regelung dabei ist, dass im ersten Erbfall der Ehegatte erbt und im zweiten Erbfall erben die Kinder. Die Kinder machen den Pflichtteil im ersten Erbfall nicht geltend, weil sie das überlebende Elternteil in der Liquidität nicht beeinträchtigen wollen und sie auf das sichere Erbe im […..]
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Thema Erbschleicher: Die unbekannten Verwandten

Erbschleichern gelingt es in bestimmten Fällen, das Umfeld des Erbschleicheropfers zu instrumentalisieren. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die nahen Angehörigen, respektive Kinder nicht in der Nähe wohnen und kaum Kontakt pflegen. Dem Autor sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen die Nachbarn geglaubt haben, dass der Erbschleicher das Opfer versorgt und ihm Gutes tun will, weil es sonst keine Angehörigen gibt. […..]
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Das Risiko der Einflussnahme durch den Erbschleicher auf den Nachlass ist laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh nicht zu unterschätzen

Übersehen wird vielfach, dass Erbschleicher nicht nur eine direkte Schädigung des Nachlasses vornehmen, sondern abhängig vom Einzelfall auch kontinuierlich in mehreren Schritte eine Machtposition aufbauen, die die geschädigte Familie im Erbfall massiv benachteiligt. Eine solche Machtposition kann auch darauf beruhen, dass sich der Erbschleicher die Rechtsmacht einräumen lässt, über den Nachlass zu verfügen und diesen zu verteilen. Damit hält er […..]
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