Dass eine Adoption aus steuerlichen Gründen immer populärer wird, ist in der Öffentlichkeit inzwischen angekommen. Denn hierdurch wird ein Freibetrag von € 400.000,00 für Schenkungen und Erbschaften erzielt. Erbschleicher nutzen dieses Argument gegenüber Personen, die sie bedenken wollen und verschaffen sich hierdurch nicht nur einen Steuervorteil, sondern auch einen gesetzlichen Erbanspruch.
Merken die Opfer zu spät, dass der Erbschleicher es nur auf das Geld abgesehen hat und wurde bereits adoptiert, so kann diese Adoption, anders als ein einseitiges Testament, nicht mehr einfach zurückgenommen werden.
Der Autor kennt Fälle, in denen sich die Erbschleicher nach der Adoption nicht mehr um das Opfer gekümmert haben, weil ihnen der gesetzliche Erbteil, jedenfalls aber der Pflichtteil, sicher war.
Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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