Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Thema Erbschleicher: Vorsicht bei von Laien erstellten Ehegattentestamenten

Kinder vertrauen in vielen Fällen darauf, dass die Ehegattentestamente ihrer Eltern Bestand haben. Die typische Regelung dabei ist, dass im ersten Erbfall der Ehegatte erbt und im zweiten Erbfall erben die Kinder. Die Kinder machen den Pflichtteil im ersten Erbfall nicht geltend, weil sie das überlebende Elternteil in der Liquidität nicht beeinträchtigen wollen und sie auf das sichere Erbe im […..]
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Thema Erbschleicher: Die unbekannten Verwandten

Erbschleichern gelingt es in bestimmten Fällen, das Umfeld des Erbschleicheropfers zu instrumentalisieren. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die nahen Angehörigen, respektive Kinder nicht in der Nähe wohnen und kaum Kontakt pflegen. Dem Autor sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen die Nachbarn geglaubt haben, dass der Erbschleicher das Opfer versorgt und ihm Gutes tun will, weil es sonst keine Angehörigen gibt. […..]
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Das Risiko der Einflussnahme durch den Erbschleicher auf den Nachlass ist laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh nicht zu unterschätzen

Übersehen wird vielfach, dass Erbschleicher nicht nur eine direkte Schädigung des Nachlasses vornehmen, sondern abhängig vom Einzelfall auch kontinuierlich in mehreren Schritte eine Machtposition aufbauen, die die geschädigte Familie im Erbfall massiv benachteiligt. Eine solche Machtposition kann auch darauf beruhen, dass sich der Erbschleicher die Rechtsmacht einräumen lässt, über den Nachlass zu verfügen und diesen zu verteilen. Damit hält er […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt: Vorsicht vor versteckten Erbschleicherei innerhalb der Familie

Gerade in familiären Situationen gibt es immer wieder Erbschleicher-Tendenzen zwischen Geschwistern. Dabei kommt es vor, dass das geschädigte Geschwisterteil die Erbschleicherei nicht bemerkt und deshalb nichts unternimmt. Ein Indiz für eine umfassende Erbschleicherei kann sein, dass der Erblasser von einem anderen Geschwisterteil dazu gebracht wird, die Erbfolge nachteilig zu modifizieren. Dem Autor sind mehrere Fälle bekannt, in denen der Erblasser […..]
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Vom Rechtsanwalt beantwortet – Thema Erbschleicherei: Pflegeperson contra Nachbar

Ein typischer Erbschleicher-Konflikt spielt sich bei allein stehenden Erbschleicher-Opfern zwischen Pflegeperson und Nachbar ab. Dabei gibt es in der Praxis des Autors durchaus beide Varianten, und zwar, dass die Pflegeperson ein Erbschleicher ist und der Nachbar als Schutzschild gegen die Beeinflussung, andererseits den umgekehrten Fall. Erstaunlich ist, dass sich selbst Nachbarn, die zuvor überhaupt keinen oder nur einen schlechten Kontakt […..]
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Erbschleicherei zwischen Geschwistern

Im Verhältnis zwischen Geschwistern kommt es im Erbfall häufig zum Streit. Es gibt neben „normalen“ Streitigkeiten viele Situationen, die eine Erbschleicherei eines Geschwisterteils als Hintergrund haben. Beispiele aus der Praxis des Autors sind insbesondere:   Ein Kind hebt mit einer Bankvollmacht oder Kontokarte Bargeld vom Konto des Elternteils ab. Ein Kind lässt sich vom Elternteil nicht gerechtfertigte „Geschenke“ geben. Ein […..]
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Von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh beantwortet: Was können Familienmitglieder oder Erben unternehmen, wenn sie vom Erbschleicher blockiert werden

Ein beliebtes Mittel von Erbschleichern ist, dass Sie die anderen Erben und insbesondere geschädigte Familienmitglieder nach dem Erbfall blockieren und dadurch emotional belasten und finanziell schädigen. In vielen Fällen kann man auch von „Aushungern“ sprechen. Dies beginnt damit, dass den anderen Erben der Zugang zu Nachlassgegenständen, zum Beispiel Andenken an den Verstorbenen verwehrt wird, und geht im finanziellen Bereich weiter, […..]
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Vom Rechtsanwalt erklärt: Der Zusammenhang zwischen Erbschleicher, Testierfähigkeit und unserer Gesellschaft

Das Phänomen der Erbschleicherei nimmt immer weiter zu. Das hat auch mit unserer Gesellschaftsstruktur zu tun. Im Alter sind die Betroffenen bereits naturbedingt anfälliger für eine Erbschleicherei. Sie verlieren durch einzelne Erkrankungen und die zunehmende Multimorbidität an Selbständigkeit. Fähigkeiten, wie zum Beispiel sich mit Essen zu versorgen, die Körperhygiene durchzuführen oder sich Anzukleiden, nehmen ab. Die täglichen Verrichtungen wie Einkaufen, […..]
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Der klassische Fall der Erbschleicherei innerhalb der Familie:’Zwei gegen Einen‘

Insbesondere wenn es mehrere Geschwister gibt, kann die Situation eintreten, dass sich die Geschwister gegen ein Geschwisterteil zusammentun, formieren und das einzelne Geschwisterteil im Rahmen einer Erbschleicherei schädigen. Dem Autor sind insbesondere Fälle bekannt, in denen 2 Geschwister gegen 1 Geschwisterteil agieren, sich verbünden und im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder eines Erbfalls mit begünstigendem Testament handeln. Ein solches Bündnis kann […..]
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Im Erbschleicher-Prozess kann ein Erbscheinantrag als Schlüssel für den Verfahrensbeginn sein

Viele Laien wissen nicht, wie sie einen Erbschleicher-Prozess einleiten können. Der Schlüssel für den Verfahrensbeginn vor dem Nachlassgericht ist ein Erbscheinantrag. Zwar ist es möglich, diesen Antrag selbst zu Protokoll der nachlassgerichtlichen Geschäftsstelle zu stellen. Hiervon raten wir aber ab. Denn im Rahmen eines solchen Erbscheinantrags sind zum Teil bedeutsame Angaben über die Rechtslage zu tätigen. Erfolgt dies durch einen […..]
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