Thema Erbschleicherei: Lebensversicherungen als Potential für Erbschleicher

Wenn es Erbschleichern nicht gelingt, sich eine Vorsorgevollmacht oder ein Testament zu sichern, stellt die Lebensversicherung einen weiteren Ansatzpunkt dar.

Denn dies muss gegenüber der Familie meistens nicht offen gelegt werden, sodass es viele Fälle gibt, in denen zwar die Erbfolge zugunsten der Familie stattfindet, aber der Erbschleicher eine werthaltige Lebensversicherung erhält bzw. das Bezugsrecht und dies durch die erbende Familie nicht verhindert werden kann.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

Bitte aktiviere JavaScript in deinem Browser, um dieses Formular fertigzustellen.
Name