Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh warnt vor Erbschleicherei durch Nachbarn

Es gibt viele Medienberichte über Erbschleicherei durch die Familie oder Pflegepersonal. Unterschätzt wird die Erbschleicherei durch Nachbarn, obwohl diese aus unserer Sicht zunimmt. Dies beruht darauf, dass gerade ältere Menschen auf die Unterstützung durch Nachbarn angewiesen sind.

Dies beginnt mit Schneeräumen, Einkaufen, setzt sich fort mit Kochen und Putzen und ab einem gewissen Abhängigkeitsgrad ändert sich die nachbarschaftliche Hilfe in eine Erbschleicher-Situation.

Gerade weit entfernt lebende Kinder sollten dieses Risiko vor Augen haben.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Sie können uns entweder mit dem unten angefügten Kontaktformular erreichen oder uns unter 089/44 232 990 anrufen oder per E-Mail  muenchen@rechtsanwalt-thieler.de erreichen.

Weitere Informationen finden Sie unter www.rechtsanwalt-thieler.de 

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