Thema Erbschleicher: Erbschleicherei durch zwei Geschwister

In der Praxis ist es zwar üblich, dass eine Person als Erbschleicher auftritt, es ist aber durchaus denkbar, dass sich mehrere Personen als Erbschleicher zusammentun und beispielsweise eine dritte Person schädigen. Typischerweise geschieht dies im Geschwisterkreis, wenn zwei Geschwister als Erbschleicher zusammenarbeiten und ein drittes Geschwisterteil schädigen, indem beispielsweise die beiden zusammenarbeitenden Geschwister die Kontrolle über die Eltern übernehmen und diese mittels Vorsorgevollmacht schädigen.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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