Thema: Erbschleicherei und ‚Arbeitsrecht‘

Ein perfides Mittel von Erbschleichern, sich finanzielle Vorteile zu verschaffen, kann sein, dass sie sich einen Arbeitsvertrag durch das Opfer ausstellen lassen. Dies kann, muss aber kein  Arbeitsverhältnis für eine Pflege sein.

Besteht dann ein wirksames Arbeitsverhältnis mit Regelungen zu Arbeitslohn, Sozialleistungen, Urlaub und Kündigungsschutzregelungen kann es sogar im Erbfall schwierig werden, den Erbschleicher als Arbeitnehmer los zu werden. Dies ist eine besonders drastische Situation für die Familie des Opfers.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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