Thema: Erbschleicherei innerhalb der Famile, hier „Das Schwiegerkind als Erbschleicher“

Unterschätzt wird in der Praxis das Schwiegerkind als Erbschleicher, und zwar in zwei Konstellationen. Einerseits ist denkbar, dass das Schwiegerkind nur deshalb heiratet, um an das Vermögen der Familie zu kommen (über eine spätere Erbschaft oder einen Zugewinnausgleich).

Andererseits gibt es viele Erbschleicherfälle, in denen das Schwiegerkind die Schwiegereltern für sich vereinnahmt, abhängig macht, beispielsweise im Rahmen einer häuslichen Pflege, und sich selbst einen Vermögensvorteil verschafft.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

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Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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