Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Rechtsanwalt warnt vor drohender Verjährung contra Nachlassverfahren

In Erbfällen muss darauf geachtet werden, dass die Ansprüche nicht über den Zeitraum eines Nachlassverfahrens verjähren. Es gibt insbesondere die dreijährige Regelverjährung von Ansprüchen, die mit dem Problem verknüpft sind, dass Nachlassverfahren im Bereich der Erbschleicherei fast immer deutlich länger dauern. Es sollte in dieser Konstellation im Einzelfall mit der rechtsanwaltlichen Vertretung besprochen und geprüft werden, welche Ansprüche zu welchem […..]
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Erbschleicherfall: Braucht man einen Anwalt im Nachlassverfahren trotz fehlendem Anwaltszwang?

Die Nachlassverfahren finden vor dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht statt. Deshalb sind viele Betroffene motiviert, Kosten zu sparen und vertreten sich selbst. Dies ist zum Scheitern verurteilt, weil insbesondere Verfahren gegen Erbschleicher rechtlich immer komplex sind und allein der Vortrag eines Nichtjuristen dazu führt, dass die Amtsgerichte diesen Vortrag kaum beachten. Es droht, dass Fristen versäumt werden, Anträge vergessen (Stichwort: […..]
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Rechtsanwalt warnt vor Erbschleicherei: Hereinfallen auf den Enkeltrick

Das finanzielle Ausnehmen von Senioren geschieht heutzutage auf viele unterschiedliche Arten. Die bekannteste Version ist der „Enkeltrick“. Ein Unbekannter fordert einen älteren Menschen zu einer Zahlung auf, um beispielsweise Krankheitskosten zu bezahlen. Fällt ein älterer Mensch auf diesen Enkeltrick herein, dann muss die Familie dies als Indiz werten, dass der ältere Mensch auch für eine Erbschleicherei empfänglich ist. Das Risiko […..]
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Rechtsanwalt berichtet von Fällen der Alkoholabhängigkeit und Erbschleicherei

Die Alkoholabhängigkeit als Erkrankung wird in Deutschland leider immer noch bagatellisiert. In meiner Praxis habe ich allerdings viele Fälle, in denen das Erbschleicher-Opfer langjährig übermäßig Alkohol konsumiert und in einem schleichenden Prozess seine Freiheit zur Willensbildung verliert. Für einen Erbschleicher ist das eine gute Möglichkeit, das Opfer zu schädigen. Erbschleicher trinken mit oder fördern den Alkoholkonsum bewusst. Ich kenne Fälle, […..]
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Thema Erbschleicherei: Umgehung eines bindenden Testaments durch Erlassvertrag?

Erbschleicher entwickeln immer neue Methoden, um bindende Regelungen zu umgehen. Ist eine Bindungswirkung beispielsweise in einem Ehegattentestament konstituiert, so ist es grundsätzlich nicht mehr möglich, dass sich der Erbschleicher durch das Opfer beschenken lässt. Allerdings wählen Erbschleicher immer wieder den Trick, dass sie sich das Geld als „Darlehen“ auszahlen lassen. Dies ist zulässig, weil es sich nicht um eine Schenkung […..]
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Thema Erbschleicher: Rechtsanwalt kennt Fäller der langjährigen Erbschleicherei

In bestimmten Konstellationen gibt es auch Erbschleicherei, die über Jahrzehnte andauert, beispielsweise dann, wenn eine Person lange Zeit krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, die eigenen Dinge zu regeln und sein Vermögen zu verwalten. Der Erbschleicher, der als Ehepartner, Verwandter oder Bevollmächtigter Herr über das Vermögen ist, kann dann langjährig das Vermögen schädigen, ohne dass dies auffällt, beispielsweise indem er […..]
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Rwchtsanwalt warnt vor erbschleichenden Kinder – die Unwahrheit bei Schenkungen

Gerade bei einer Erbschleicherei im innerfamiliären Bereich gibt es fast immer das Problem, dass sich streitende Kinder, bei denen sich das erbschleichende Kind noch zu Lebzeiten Vermögensvorteile gesichert hat, darüber austauschen müssen, wer welche lebzeitigen Zuwendungen erhalten hat. § 2057 BGB regelt einen Auskunftsanspruch, den die Familie gegenüber dem erbschleichenden Kind geltend machen kann. Lügt der Erbschleicher kann eine Stufenklage […..]
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Rechtsanwalt warnt: Beeinflussung von Zeugen durch den Erbschleicher

Rechtsstreite gegenüber einem Erbschleicher werden dadurch erschwert, dass es in manchen Fällen dem Erbschleicher gelingt, potentielle Zeugen auf seine Seite zu ziehen. Hierfür nutzen Erbschleicher unterschiedliche Mittel: 1. Zeugen werden mittels Drohungen unter Druck gesetzt oder erpresst, beispielsweise, weil der Erbschleicher ein Fehlverhalten dokumentiert hat (die Putzfrau, die Schmuck an sich genommen hat, wird von Seiten des Erbschleichers instrumentalisiert), 2. […..]
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Thema Erbschleicherei: Delir versus Demenz

In vielen Erbschleicherfällen geht es um die Frage der Testierunfähigkeit. Ein klassisches Problem tritt auf, wenn der medizinische Gerichtsgutachter Defizite der Erblasserperson prüft und sich dann auf ein psychiatrisches Krankheitsbild festlegen muss. Häufig wählt der Gutachter dabei ein Delir. Dies bringt das Problem mit sich, dass ein Delir zwar Defizite der Erblasserperson erklären kann, aber meist nur vorübergehender Natur ist […..]
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Thema Erbschleicher: Die vergessenen Beteiligten im Gerichtsverfahren

Erbschleicherprozesse werden auf unterschiedlichen Ebenen geführt. Zu Lebzeiten des Opfers versucht die Familie häufig ein Betreuungsverfahren einzuleiten. Im Erbfall wird ein Nachlassverfahren durchgeführt. Beide Gerichtsverfahren werden durch das örtlich zuständige Amtsgericht betrieben, leider in mehreren Fällen aus meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeiten rechtsfehlerhaft. Ein Problem, das sich stellen kann, ist, dass die Gerichte die notwendigerweise zu beteiligten Personen nicht ausreichend informieren, sodass […..]
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