In bestimmten Konstellationen gibt es auch Erbschleicherei, die über Jahrzehnte andauert, beispielsweise dann, wenn eine Person lange Zeit krankheitsbedingt nicht in der Lage ist, die eigenen Dinge zu regeln und sein Vermögen zu verwalten. Der Erbschleicher, der als Ehepartner, Verwandter oder Bevollmächtigter Herr über das Vermögen ist, kann dann langjährig das Vermögen schädigen, ohne dass dies auffällt, beispielsweise indem er sich immer wieder Kleinbeträge vom Konto entnimmt.
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de
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