Erbschleicherfall: Braucht man einen Anwalt im Nachlassverfahren trotz fehlendem Anwaltszwang?

Die Nachlassverfahren finden vor dem jeweils örtlich zuständigen Amtsgericht statt. Deshalb sind viele Betroffene motiviert, Kosten zu sparen und vertreten sich selbst. Dies ist zum Scheitern verurteilt, weil insbesondere Verfahren gegen Erbschleicher rechtlich immer komplex sind und allein der Vortrag eines Nichtjuristen dazu führt, dass die Amtsgerichte diesen Vortrag kaum beachten.

Es droht, dass Fristen versäumt werden, Anträge vergessen (Stichwort: Nachlasspflegschaft) oder falsch gestellt werden (hinsichtlich einer etwaigen Amtsermittlungspflicht) bzw. keine ausreichenden Beweisangebote vorgelegt werden.

Manchmal sind diese (unbeabsichtigten) Fehler so gravierend, dass sie später nicht mehr geheilt werden können.

Dieser Beitrag wurde von Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstellt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Böh ist Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Steuerrecht und ist außerdem als Rechtsgutachter für deutsche Nachlassgerichte tätig. Kontakt: boeh@rechtsanwalt-thieler.de

Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt Sie deutschlandweit und spezialisiert insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Betreuungsrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Schenkungsrecht und Steuerrecht.

Sollten Sie einem ähnlichen Erbschleicher-Fall oder Erbschleicherei ausgesetzt sein und/oder benötigen Sie rechtlichen Rat in einem Erbschleicherfall, so zögern Sie bitte nicht und melden Sie sich bei der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

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