Willkommen auf der Informationsseite für Opfer von Erbschleichern

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Beispiele aus der Praxis von Erbschleicherfällen.

Diese Webseite wird von der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Thieler – Prof. Dr. Böh – Thieler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH betrieben. Wir sind eine deutschlandweit tätige Rechtsanwaltskanzlei mit der Spezialisierung u.a. auf anwaltlichen Hilfe und Beratung von Opfern von Erbschleichern.

Mit unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwälte beraten und helfen die Rechtsanwälte Prof. Dr. Wolfgang Böh, Oliver Thieler, LL.M., sowie die Rechtsanwältin Susanne Kilisch Geschädigten von Erbschleicherei.

Erbschleicherei kann jeden treffen. Opfer kann jeder werden, egal ob arm oder reich, egal ob alt oder jung. Erbschleicherei macht vor keiner Gesellschaftsschicht halt.

Erbschleicherei ist in Deutschland kein eigener Straftatbestand. Dennoch können sich Erbschleicher u.a. wegen Urkundenfälschung, Freiheitsberaubung, Diebstahls oder Betrugs strafabar machen.

Oft sind Erbschleicher (also die Täter) Personen, die zur näheren unmittelbaren Familie, wie Geschwister (Bruder oder Schwester der Opfer), oder Kinder der Betroffenen gehören. In der Praxis finden sich aber auch immer wieder Erbschleicherfälle im nächsten Umkreis der Opfer, wie Nachbarn, Steuerberater, Ärzte, Pflegepersonal oder auch nähere Bekannte und „neue“ und alte Freunde.

Unsere Kanzlei hat einen 10-Punkte-Leitfaden für Opfer von Erbschleicherei zur Vorgehensweise gegen Erbschleicher entwickelt:

1. Testierunfähigkeit kompetent vom Anwalt prüfen lassen,

2. Vorsorge durch lebzeitige Nachfolgegestaltung / Schenkungen,

3. Bindungswirkung von Ehegattentestamenten / Erbverträgen nutzen,

4. Einleitung eines Betreuungsverfahren,

5. Prüfung und Gestaltung einer Vorsorgevollmacht,

6. Straftatbestände spezialisiert von Anwälten prüfen lassen,

7. Durchsetzung von zivilrechtlichen Auskunfts- und Schadenersatzansprüchen,

8. Monitoring der Erbschleicher-Situation zur Vorbereitung eines Rechtsstreits,

9. Sammeln von Beweismitteln ,

10. Prüfung des Sachverhalts auf Indizien für Erbschleicherei durch spezialisierte Rechtsanwalskanzlei.

Sollten Sie Opfer von Erbschleicherei sein, so kontaktieren Sie uns bitte entweder per Telefon unter 089/44 232 990 oder unter E-Mail an: muenchen@rechtsanwalt-thieler.de

 

Vom Rechtsanwalt erklärt: Der Zusammenhang zwischen Erbschleicher, Testierfähigkeit und unserer Gesellschaft

Das Phänomen der Erbschleicherei nimmt immer weiter zu. Das hat auch mit unserer Gesellschaftsstruktur zu tun. Im Alter sind die Betroffenen bereits naturbedingt anfälliger für eine Erbschleicherei. Sie verlieren durch einzelne Erkrankungen und die zunehmende Multimorbidität an Selbständigkeit. Fähigkeiten, wie zum Beispiel sich mit Essen zu versorgen, die Körperhygiene durchzuführen oder sich Anzukleiden, nehmen ab. Die täglichen Verrichtungen wie Einkaufen, […..]
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Erbschleicher-Prozess: Probleme bei Zeugenaussagen

In vielen Erbschleicher-Prozessen sind Zeugenaussagen das Zünglein an der Waage und entscheiden den Rechtsstreit. Dies gilt beispielsweise für die Frage der Geschäfts- / Testierfähigkeit, aber auch, ob ein Anfechtungsgrund bzgl. des Testaments vorliegt, der Grund für eine Erbunwürdigkeit besteht oder wie bestimmte testamentarische Klauseln ausgelegt werden müssen. Im Rahmen eines solchen Prozesses ist es nicht immer möglich, vor der Zeugeneinvernahme […..]
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Was kann man bei Erbschleicherei tun? Vom Anwalt empfohlen: Fakten schaffen

Ein großes Problem vieler Fälle ist, dass die betroffene Familie nicht mit der Vehemenz und Brutalität eines Erbschleichers rechnet. Man kommt sich vor „wie im falschen Film“. Man kann sich nicht vorstellen, dass etwas „in echt“ passiert. Erkennt die betroffene Familie, dass sie handeln muss, ist es meistens zu spät. Es wird gezögert, das Betreuungsgericht, die Polizei oder einen spezialisierten […..]
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Welche Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung gibt es beim Erbschleicher

In vielen Fällen sind Erbschleicher-Opfer und Familienangehörige der Meinung, dass die Erbschleicherei ein strafbarer Vorgang ist. Leider wird allzu schnell eine Strafanzeige gestellt, häufig mit dem Ergebnis, dass das Strafverfahren nicht aufgenommen oder frühzeitig eingestellt wird. Dies gibt dem Erbschleicher Aufwind. Es besteht sogar das Risiko, dass eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB droht. In allen Fällen […..]
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Der Rechtsanwalt erklärt wer die Profiteure von Erbschleicherei sind

In der Praxis sollte nicht unterschätzt werden, dass es neben dem Erbschleicher viele Personen geben kann, die von einer Erbschleicherei profitieren. Dies können z. B. Pfleger sein, die ein Erbschleicher beauftragt, gleiches gilt für Notare und Rechtsanwälte oder beispielsweise Nachbarn, die beweglichen Nachlass von Seiten des Erbschleichers geschenkt erhalten. Dies darf nicht unterschätzt werden, weil im Erbfall alle diese Personen […..]
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Nicht zu früh kapitulieren beim Kampf gegen Erbschleicher

Viele Geschädigte schrecken vor der Zeitdauer eines Gerichtsverfahrens, den Prozessrisiken und den Kosten zurück. Wichtig ist, dass im Rahmen einer rechtsanwaltlichen Beratung bzgl. dieser Punkte Transparenz geschaffen wird. Dabei sollte insbesondere nicht aus den Augen verloren werden, dass man auch in solchen Verfahren einen Vergleich schließen kann, um zumindest einen Teilerfolg zu verbuchen. Hierfür ist allerdings erforderlich, den Erbschleicher unter […..]
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Der klassische Fall der Erbschleicherei innerhalb der Familie:’Zwei gegen Einen‘

Insbesondere wenn es mehrere Geschwister gibt, kann die Situation eintreten, dass sich die Geschwister gegen ein Geschwisterteil zusammentun, formieren und das einzelne Geschwisterteil im Rahmen einer Erbschleicherei schädigen. Dem Autor sind insbesondere Fälle bekannt, in denen 2 Geschwister gegen 1 Geschwisterteil agieren, sich verbünden und im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder eines Erbfalls mit begünstigendem Testament handeln. Ein solches Bündnis kann […..]
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Erbschleicherei kann auch in der Vermögenslosigkeit enden

Bei allen Diskussionen um die rechtlichen Möglichkeiten gegen Erbschleicher vorzugehen, darf nicht übersehen werden, dass ein Problem sein kann, dass nach einem jahrelangen Rechtsstreit der Erbschleicher kein Vermögen mehr hat, er selbst verstirbt oder ins Ausland verzieht. In diesen Fällen besteht das Risiko, dass man zwar Recht bekommt, aber das Recht wirtschaftlich nutzlos ist oder es keine Vollstreckungsmöglichkeit gibt. Natürlich […..]
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Erbschleicherei bei Zusammenwirken von Erbschleicher und Testamentsvollstrecker

Bei einer Testamentsgestaltung ist das Einsetzen eines Testamentsvollstreckers ein legitimes Mittel, um Streit in der Erbengemeinschaft zu vermeiden. Wenn der Erblasser bereits Zweifel hat, dass einer der Miterben als Testamentsvollstrecker geeignet ist, kann er einen außenstehenden Dritten wählen, der neutraler erscheint. Es gibt aber Fälle, in denen ein Erbschleicher Miterbe wird und sich dann mit dem Testamentsvollstrecker zusammentut, um den […..]
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Rechtsanwalt Prof. Dr. Böh warnt vor Fehlern in Testamenten welche dann die Erbschleicherei begünstigen

Leider erstellen immer noch viele Laien ohne rechtliche Beratung ein Testament. Dies ist deshalb problematisch, weil dies nicht nur zu rechtlichen Problemen allgemeiner Natur führt, sondern auch dazu, dass eine Erbschleicherei begünstigt wird. Denn bestimmte Klauseln über die Anfechtbarkeit, die Bindungswirkung oder automatisch wirkende Pflichtteilsstrafklauseln sind häufig nicht bis zum Ende durchdacht und führen dazu, dass Erbschleicher im Erbfall und […..]
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